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Symbolfoto auf 5min.at zeigt die Justizwache in Klagenfurt.
Derzeit sitzt der Mann noch in der Justizanstalt Klagenfurt, wird aber demnächst verlegt werden.

Urteil gegen Villacher Attentäter ist rechtskräftig

Das lebenslange Urteil gegen den 24-jährigen Syrer wegen Mordes und fünffachen Mordversuchs ist seit Dienstag Mitternacht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt verzichtete auf eine Berufung.

von Amélie Meier Das Foto auf www.5min.at zeigt die Mitarbeiterin Amelie Meier von 5min.at
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Aber warum fiel diese Entscheidung nicht direkt am Prozesstag? Das hatte rein formale Gründe: Aufgrund der Schwere der Tat und des enormen öffentlichen Interesses mussten zunächst die Oberstaatsanwaltschaft Graz und das Justizministerium das Urteil prüfen.

Urteil ist rechtskräftig

Nachdem die Behörden die dreitägige Frist verstreichen ließen, wurde die Strafe nun in der Nacht von Montag auf Dienstag (Mitternacht) rechtskräftig. Das bestätigt Staatsanwalt und Mediensprecher Markus Kitz auf Anfrage von 5 Minuten. Der Verurteilte selbst hatte den Schuldspruch bereits im Gerichtssaal akzeptiert.

Gefangener wird dann verlegt

Der weiterhin als extrem gefährlich eingestufte Mann befindet sich derzeit unter strenger Bewachung in der Justizanstalt Klagenfurt. Die Generaldirektion für den Strafvollzug entscheidet nun innerhalb der nächsten sechs Wochen, in welches der Gefängnisse er überstellt wird. Davon gibt es derzeit drei in Österreich. Die JA Stein in Niederösterreich, die JA Graz-Karlau und die JA Suben in Oberösterreich stehen zur Auswahl.

Vorzeitige Entlassung wäre nach 15 Jahren möglich

Eine vorzeitige Entlassung ist frühestens nach 15 Jahren rechtlich möglich, gilt jedoch angesichts der Tat und seiner Drohungen, wieder zu töten, als ausgeschlossen. Sollte er je freikommen, folgt die direkte Abschiebung nach Syrien.

Was bedeutet lebenslange Haft in Österreich?

Wer in Österreich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird, muss rechnerisch erst einmal mindestens 15 Jahre im Gefängnis absitzen. Erst nach dieser Mindestzeit kann der Häftling einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen.

Ob man dann tatsächlich freikommt, entscheidet ein Gericht sehr streng. Dafür wird genau geprüft, ob von der Person noch eine Gefahr für die Gesellschaft ausgeht. Bei extrem gefährlichen Tätern kann „lebenslang“ also auch bedeuten, dass sie bis an ihr Lebensende in Haft bleiben.

Wird ein Häftling nach vielen Jahren bedingt entlassen, ist er nicht einfach völlig frei: Es folgt eine Probezeit von zehn Jahren, in der er oft strenge Auflagen (wie Bewährungshilfe oder Therapien) erfüllen muss. Handelt es sich um einen ausländischen Staatsbürger ohne Aufenthaltstitel, wird die Person nach der Haft in der Regel nicht entlassen, sondern direkt in ihr Heimatland abgeschoben.

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