Lohntransparenz: Österreich hat noch immer keinen Gesetzesentwurf
Gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit sei kein freiwilliges Goodwill-Thema, sondern ein Grundrecht, betont Rita Volgger, Präsidentin von BPW Austria. Sie weist auf die EU-Lohntransparenzrichtlinie bis 7. Juni hin.
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie 2023/970 muss bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. In Österreich liegt wenige Tage vor Ablauf der Frist noch kein finaler Gesetzesentwurf vor. Das bedeutendste Frauennetzwerk Österreichs BPW Austria fordert die Bundesregierung auf, die Umsetzung rasch, wirksam und ohne Schlupflöcher vorzulegen.
Frauen nach wie vor strukturell benachteiligt
„Österreich hatte drei Jahre Zeit. Diese Frist darf nicht ungenützt verstreichen“, sagt Rita Volgger, Präsidentin von BPW Austria. „Gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit ist kein freiwilliges Goodwill-Thema, sondern ein Grundrecht. Wer Lohntransparenz verzögert oder verwässert, nimmt in Kauf, dass Frauen weiterhin strukturell benachteiligt werden.“
Lohntransparenz macht bestehende Ungleichheit sichtbarer
In der aktuellen öffentlichen Debatte wird Lohntransparenz immer wieder als zusätzlicher Verwaltungsaufwand dargestellt. BPW Austria hält dem entschieden entgegen: Transparenz schaffe keine Ungleichheit – sie würde bestehende Ungleichheit sichtbar und damit korrigierbar machen. Lohntransparenz bedeute nicht, dass alle Gehälter öffentlich gemacht werden sollten. Sie bedeute, dass Beschäftigte nachvollziehen können, nach welchen Kriterien bezahlt wird, ob gleichwertige Arbeit gleich entlohnt wird und welche Rechtsmittel bei Diskriminierung bestehen.
Klare Regeln und wirksame Durchsetzung
BPW Austria fordert von der Bundesregierung eine vollständige, fristgerechte und wirksame Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie – mit klaren Berichtspflichten, verständlichen Informationsrechten, wirksamen Kontrollen und Sanktionen sowie ohne Schlupflöcher, die Transparenz faktisch wieder aushebeln.