Bis zu 240 Euro pro Kind: Wer Anspruch auf die neue Unterstützung hat
Ab kommendem Juli gibt es eine neue Unterstützung für Alleinerziehende. Damit können pro Kind rund 240 Euro im Monat beantragt werden. Zusätzlich können manche Frauen eine Starthilfe in Höhe von bis zu 4.000 Euro erhalten.
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat grünes Licht für den geplanten Unterstützungsfonds für Alleinerziehende gegeben. Das bedeutet, dass in Zukunft Alleinerziehende, die für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss erhalten, finanziell unterstützt werden. Vorgesehen sind dafür rund 240 Euro pro Kind und Monat. Außerdem soll es einmalig bis zu 4.000 Euro Starthilfe für Gewalt betroffene Frauen geben. Hier rechnet das Sozialministerium mit 900 Fällen bis zum Jahr 2031.
240 Euro pro Kind: Wer hat Anspruch auf die neue Unterstützung?
Das Gesetz soll mit 1. Juli 2026 in Kraft treten. Laut Sozialministerium könnten künftig rund 12.400 Kinder und Jugendliche von der Unterstützung profitieren. Die Einkommensgrenze liegt bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.768 Euro. „Die Familienbeihilfe und weitere Familienleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag sind dabei nicht anzurechnen“, heißt es in einer Aussendung. Für die Unterstützung ist weder die österreichische Staatsbürgerschaft noch die Unionsbürgerschaft Voraussetzung. Auch alleinerziehende Flüchtlinge und in Österreich lebende Drittstaatsangehörige können die Leistung erhalten, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
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So lange können Alleinerziehende die neue Unterstützung beziehen
Die Unterstützung soll grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes gewährt werden und muss jedes Jahr neu beantragt werden. In bestimmten Fällen, etwa während einer Ausbildung oder bei einer schweren Behinderung, kann sie auch darüber hinaus bezogen werden. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) bezeichnete den Fonds als „einen ganz wesentlichen Schritt, um eine bestehende Versorgungslücke zu schließen“. Vorwiegend würden Frauen vom Fonds profitieren. Vor allem die Einmalzahlung von bis zu 4.000 Euro solle Frauen dabei helfen, aus Gewaltbeziehungen herauszukommen.
Große Zustimmung unter den Partein
Von den Regierungsparteien und den Grünen gab es breite Zustimmung. SPÖ-Abgeordnete Barbara Teiber sprach von einem „Lückenschluss“, auf den man lange gewartet habe. ÖVP-Klubobmann August Wöginger bezeichnete den Fonds als wichtige Unterstützung für Alleinerziehende in wirtschaftlich schwierigen Situationen. NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser hob besonders die Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen hervor und erklärte, er sei froh, „dass wir das Ganze ins Ziel bringen konnten“. Grünen-Abgeordnete Barbara Neßler begrüßte das Vorhaben ebenfalls, bedauerte jedoch, dass aufgrund der Einkommensgrenze nicht alle Betroffenen profitieren würden.
FPÖ befürchtet Missbrauch
Kritik kam von der FPÖ, die als einzige Partei gegen den Gesetzesentwurf stimmte. FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch argumentierte, dass die Fondsmittel zu einem guten Teil ausländischen Staatsbürgern zugutekommen würden. Zudem befürchtet die FPÖ Missbrauch durch eine absichtliche Nichtnennung des Vaters und sprach von einem Schritt „in die falsche Richtung“. Fraktionskollege Peter Wurm forderte deshalb, Sozialleistungen vorwiegend österreichischen Staatsbürgern zu gewähren.
Kritik der FPÖ stößt auf Unverständnis
Die Kritik der FPÖ stieß bei den anderen Parteien auf wenig Verständnis. Grüne, ÖVP, SPÖ und NEOS betonten, dass es darum gehe, Kinder zu unterstützen, die in Österreich leben und vorraussichtlich auch hier bleiben werden. Diese Kinder bräuchten dieselben Chancen wie andere, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, betonte NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser. Auch Sozialministerin Korinna Schumann verwies darauf, dass es Fälle gebe, in denen Elternteile etwa aufgrund einer Erkrankung keinen Unterhalt zahlen können. Zudem gebe es strenge Melde- und Mitwirkungspflichten für die Bezieher der Unterstützung
Häufig gestellte Fragen
Ja, wenn du für dein Kind weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss erhälst und die weiteren Voraussetzungen erfüllst.
Die Einkommensgrenze liegt bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.768 Euro. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag werden dabei nicht angerechnet.
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes. In bestimmten Fällen, etwa während einer Ausbildung oder bei einer schweren Behinderung, kann die Unterstützung auch darüber hinaus bezogen werden.
Ja. Die Leistung muss jährlich neu beantragt werden.
Ja. Zusätzlich zum Unterstützungsfonds ist eine einmalige Starthilfe von bis zu 4.000 Euro für von Gewalt betroffene Frauen vorgesehen.