Nach Unfall: Arbeiter rückwirkend gekündigt und bei ÖGK abgemeldet
Ein schwerer Arbeitsunfall, dann die rückwirkende Kündigung: Ein Hilfsarbeiter aus dem Bezirk Kirchdorf wurde von seiner Firma bei der ÖGK abgemeldet. Die AK Kirchdorf holte für ihn knapp 6.300 Euro zurück.
Seit April 2025 war der Hilfsarbeiter aus dem Bezirk Kirchdorf (Oberösterreich) in einer Firma beschäftigt. Im Sommer passierte dann ein schwerer Arbeitsunfall. Für den Mann war das schon belastend genug, doch im November folgte der nächste Einschnitt. Das Unternehmen kündigte ihn rückwirkend mit 1. Oktober. Gleichzeitig wurde er bei der Österreichischen Gesundheitskasse, kurz ÖGK, abgemeldet.
Plötzlich abgemeldet
Damit stand für den Arbeiter nicht nur die Kündigung im Raum. Es ging auch darum, ob seine Rechte und Fristen eingehalten wurden. Genau deshalb wandte sich der Mann an die AK Kirchdorf. Dort wurde rasch klar: Eine rückwirkende Abmeldung ist unzulässig. Außerdem war laut Arbeiterkammer Oberösterreich die Kündigungsfrist nicht eingehalten worden.
AK blieb dran
Die AK machte das Unternehmen darauf aufmerksam. Doch erst nach einer zweiten Intervention kam der Arbeiter zu seinem Recht. Er wurde wieder angemeldet – bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Damit war der Fall nicht mehr nur eine Sache auf dem Papier. Für den Mann bedeutete das eine wichtige Korrektur und eine Nachzahlung. Knapp 6.300 Euro an Lohn und Kündigungsentschädigung wurden nachbezahlt. Die Arbeiterkammer Oberösterreich schreibt dazu: „Nach Arbeitsunfall rückwirkend gekündigt und abgemeldet.“