Befreit vom ORF-Beitrag: Zehntausende nutzen ihre Chance
Zehntausende haben dieses Jahr die Möglichkeit schon genutzt und sich vom ORF-Beitrag befreien lassen. Dabei profitieren sie aktuell sogar doppelt. Wer sich befreien lassen kann und wie man profitiert, erfahrt ihr hier bei uns.
Die Befreiung vom ORF-Beitrag bringt den Menschen in Österreich seit April gleich eine doppelte Ersparnis. Einerseits muss man nicht mehr für den ORF zahlen, andererseits gibt es dann auch den Strom-Sozialtarif. Heißt: Man muss weniger für Strom zahlen, wenn man vom ORF-Beitrag befreit ist. Wie der ORF-Beitrags Service (OBS) nun gegenüber 5 Minuten erklärt, wollten sich im Zeitraum von Jänner bis April 2026 nicht weniger als 67.000 Menschen befreien lassen. „Davon wurden mehr als 80 Prozent (knapp 55.000) stattgegeben“, so der OBS.
Wie kann man sich vom ORF-Beitrag befreien lassen?
Wie aber kann man sich vom ORF Beitrag befreien lassen? „Eine Befreiung vom ORF-Beitrag ist möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem ORF-Beitrags-Gesetz erfüllt sind. Dazu zählen insbesondere eine gesetzlich anerkannte Anspruchsgrundlage und die Nichtüberschreitung der maßgeblichen Nettohaushaltseinkommensgrenzen“, erklärt man auf Nachfrage von 5 Minuten. Ebenjenes Nettohaushaltseinkommen umfasst „das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen und darf die gesetzlich definierten Grenzen nicht überschreiten“.
Musst du den ORF-Beitrag bezahlen?
Wer kann sich vom ORF-Beitrag befreien lassen?
Um vom ORF-Beitrag befreit werden zu können, gibt es auch Voraussetzungen, die man erfüllen muss. Einerseits muss man eine gewisse Leistung beziehen oder zu einer bestimmten Personengruppe gehören – mehr dazu in der folgenden Infobox. Andererseits darf man ein gewisses Haushaltsnettoeinkommen im Monat nicht überschreiten. Dieses liegt im Jahr 2026 für einen Einpersonenhaushalt bei 1.465,40 Euro, für zwei Personen bei 2.311,81 Euro. Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, kommen noch einmal 226,11 Euro netto dazu. Ob du anspruchsberechtigt bist, kannst du auch mit Hilfe des Befreiungs-Rechners hier online ausrechnen lassen. Hier findest du auch das Antragsformular für die Gebührenbefreiung.
Was es braucht, um vom ORF-Beitrag befreit zu werden:
- arbeitslos
- gehörlos oder schwer hörbehindert
- Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
- Lehrling
- Leistung aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Hilfsbedürftigkeit)
- Mindestsicherung (ehemalige Sozialhilfe)
- Pension
- Pflegegeld
- Studien-/Schülerbeihilfe
Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung der Gebührenbefreiung
Immerhin rund 12.000 Anträgen wurde jedoch nicht stattgegeben. Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung sind, dass keine Anspruchsvoraussetzung gegeben war (z. B. keine entsprechende Sozialleistung) oder dass das gesetzlich festgelegte Nettohaushaltseinkommen überschritten wurde, so die Pressestelle des OBS.
Was der Sozialtarif Strom kann und bringt
Die Beitragsbefreiung wirkt dabei aktuell sogar gleich doppelt. Ist man vom ORF-Beitrag nämlich befreit, bekommt man in den allermeisten Fällen auch den Sozialtarif Strom. Ausgenommen ist lediglich die Personengruppe der Studien-/Schülerbeihilfe-Bezieher. Der Sozialtarif bringt Strom um sechs Cent pro Kilowattstunde bis zu einem Verbrauch von 2.900 Kilowattstunden im Jahr. Der OBS weiß gegenüber 5 Minuten nun: „Nach dem aktuellen Stand der Rückmeldungen profitieren bereits knapp 210.000 Haushalte vom Sozialtarif für Strom.“
Rückmeldungen werden „laufend geprüft“
Die besagten Haushalte sind an die Strom-Lieferanten bereits übermittelt worden, der Sozialtarif für Strom wurde bei ihnen entweder schon aktiviert oder wird aktuell noch aktiviert. Weitere Rückmeldungen werden „laufend geprüft und übermittelt bzw. werden nicht korrekte Zählpunktnummern mit den Haushalten geklärt“. Der OBS braucht dafür von Haushalten, die gebührenbefreit sind, lediglich die 33-stellige Zählpunktnummer. Wie das genau funktioniert, kannst du auch hier nachlesen: Strom-Brief eingetrudelt: 100.000 Österreicher müssen jetzt aktiv werden.