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/ ©Montage: Canva
Eine Bildmontage auf 5min.at zeigt eine Frau, die einer Pensionistin auf die Schulter klopft und einen Arzt, der gerade ein Patientengespräch führt.
Die Mitnahme einer Vertrauensperson sei ohnehin schon gängige Praxis. Nun wird ein grundsätzlicher Rechtsanspruch geschaffen.

PVA: Geplante Gesetzesänderung betrifft nicht nur Pensionisten

Künftig soll es leichter sein, eine Vertrauensperson zu Begutachtungen bei PVA und Sozialministeriumservice mitzunehmen. Ein entsprechender Rechtsanspruch soll in der Nationalratssitzung am 10. Juni 2026 beschlossen werden.

von Tanja Janschitz Tanja Janschitz Onlineredaktion 5min.at
1 Minute Lesezeit(201 Wörter)
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Neben der Budgetrede von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) steht am kommenden Mittwoch, dem 10. Juni 2026, auch die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Mitnahme einer Vertrauensperson zu sämtlichen medizinischen Begutachtungen im Auftrag der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und des Sozialministeriumservice im Fokus. Die von ÖVP, SPÖ und NEOS beantragte Sozialversicherungsnovelle hat bereits den Sozialausschuss einstimmig passiert.

Neues Gesetz

Die Mitnahme einer Vertrauensperson sei ohnehin schon gängige Praxis gewesen, „zuletzt hatte es an PVA-Untersuchungen aber viel öffentliche Kritik gegeben“, heißt es dazu aus der Parlamentsdirektion. Tatsächlich war eine Begleitung bisher nur bei Untersuchungen für Pflegegeldeinstufungen gesetzlich verankert. Künftig soll auch bei medizinischen Untersuchungen infolge eines Antrags auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension eine Vertrauensperson beigezogen werden können. Gleiches gilt bei einer Einschätzung des Grads der Behinderung für Behinderten- und Parkausweise sowie bei Anträgen auf Hilfeleistungen nach dem Impfschadengesetz, dem Verbrechensopfergesetz oder einem anderen Sozialentschädigungsgesetz.

Einigkeit im Ausschuss

Im Sozialausschuss herrschte grundsätzliche Einigkeit darüber, dass bei den PVA-Begutachtungen Optimierungsbedarf besteht. Dennoch erhielten die weiterführenden Entschließungsanträge von FPÖ und den Grünen keine ausreichende Mehrheit. Damit ist auch mit einer Ablehnung im Plenum zu rechnen.

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