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/ ©Fotomontage: Canva
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt einen fragenden Mann mit Geld und einem Taschenrechner im Hintergrund.
Nun liegt ein Gesetzesentwurf für Österreich vor.

Neue Gehaltsregeln für Österreich: Das ändert sich für Arbeitnehmer

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie vorgelegt. Künftig sollen Arbeitnehmer leichter erfahren können, wie Gehälter zustande kommen.

von Leema Mohsenzada-Slaje Auf dem Foto auf www.5min.at sieht man Leema Mohsenzada-Slaje.
2 Minuten Lesezeit(396 Wörter)
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Nach monatelangen Diskussionen kommt Bewegung in die Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie, 5 Minuten hat im Vorfeld berichtet: Lohntransparenz: Österreich hat noch immer keinen Gesetzesentwurf. Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der mehr Transparenz bei Gehältern schaffen soll. Die geplanten Änderungen betreffen Arbeitnehmer, Bewerber und Unternehmen in ganz Österreich.

Foto in Bericht von 5min.at: Zu sehen ist Sozialministerin Korinna Schumann bei einer Parlamentssitzung.
©Parlamentsdirektion/Thomas Topf
Arbeitsministerin Korinna Schumann hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der mehr Transparenz bei Gehältern schaffen soll

Mehr Einblick in Gehälter

Kern der neuen Regelungen ist das Ziel, Gehaltsunterschiede nachvollziehbarer zu machen. Beschäftigte sollen künftig das Recht haben, Auskunft über ihr eigenes Entgelt sowie über die durchschnittliche Bezahlung von Kollegen zu erhalten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Dadurch soll es einfacher werden, mögliche Ungleichbehandlungen bei der Bezahlung sichtbar zu machen.

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Änderungen bei Stellenausschreibungen

Auch für Bewerber sind Neuerungen geplant. Unternehmen sollen künftig bereits in Stellenausschreibungen oder spätestens vor einem Bewerbungsgespräch das Einstiegsgehalt beziehungsweise eine Gehaltsspanne bekannt geben. Bewerber sollen dadurch besser einschätzen können, welche Bezahlung für eine Stelle vorgesehen ist und auf dieser Grundlage in Gehaltsverhandlungen gehen. Zusätzlich sollen Vereinbarungen, die Mitarbeitern verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, künftig unwirksam sein. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen, diese gelten jedoch erst ein Jahr nach Inkrafttreten der Bestimmungen.

Einkommensberichte für größere Unternehmen

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Berichtspflicht für Unternehmen. Nach dem aktuellen Entwurf sollen Betriebe ab 100 Beschäftigten regelmäßig Einkommensberichte erstellen müssen. Unternehmen mit 100 bis 249 Mitarbeitern sollen diese Berichte alle drei Jahre vorlegen. Für Betriebe ab 250 Mitarbeitern ist eine jährliche Berichterstattung vorgesehen. Darin werden unter anderem die durchschnittlichen Einkommen von Männern und Frauen innerhalb vergleichbarer Beschäftigungsgruppen ausgewiesen.

Ziel: Mehr Fairness bei der Bezahlung

Die EU verfolgt mit der Richtlinie das Ziel, bestehende Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringern. Befürworter sehen darin einen wichtigen Schritt zu mehr Fairness und Transparenz am Arbeitsmarkt. Bereits zuvor hatte das Frauennetzwerk BPW Austria eine rasche Umsetzung gefordert. Die Organisation betonte mehrfach, dass gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit ein Grundrecht sei und Transparenz bestehende Ungleichheiten sichtbar machen könne.

Kritik an zusätzlicher Bürokratie

Während Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter und die SPÖ die Pläne begrüßen, gibt es von Wirtschaftsvertretern Kritik. Sie warnen vor zusätzlichem Verwaltungsaufwand und steigenden Kosten für Unternehmen. Auch innerhalb der Regierungsparteien wurden zuletzt Nachbesserungen diskutiert. Eine endgültige Einigung steht noch aus.

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