Weiterbildungsbeihilfe statt Bildungskarenz: Das musst du wissen
Die Bildungskarenz ist Geschichte. Seit 8. Juni gilt die neue Weiterbildungsbeihilfe. Wer sie beantragen kann und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, erfährst du hier.
Die bisherige Bildungskarenz wurde abgeschafft und mit dem vergangenen Montag, 8. Juni, durch die Weiterbildungsbeihilfe bzw. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ersetzt. Anträge können ab sofort über das MeinAMS-Konto oder bei der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle gestellt werden.
Kein Rechtsanspruch
Während es bei der Bildungskarenz einen Rechtsanspruch auf Weiterbildungsgeld aus der Arbeitslosenversicherung gab, besteht bei der Weiterbildungsbeihilfe kein Rechtsanspruch mehr. Das bedeutet: Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Antrag abgelehnt werden – etwa wenn das Budget bereits ausgeschöpft ist.
Weiterbildungszeit: So läuft die Antragstellung ab
Voraussetzung für die Weiterbildungsbeihilfe ist eine Vereinbarung über eine Bildungskarenz mit dem Arbeitgeber nach dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG). Diese muss dem AMS vorgelegt werden, erst danach kann ein Antrag gestellt werden. Wichtig ist zudem, dass es zwei getrennte Schritte gibt: die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und die finanzielle Förderung durch das AMS. Die Vereinbarung wird erst wirksam, wenn das AMS den Antrag positiv entscheidet. Die Weiterbildung muss mindestens zwei Monate dauern und mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Bei Kinderbetreuung für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr reichen 16 Wochenstunden aus. Die Stunden müssen in Präsenz oder in Live-Online-Formaten absolviert werden.
Voraussetzungen für die Weiterbildungsbeihilfe
Vor der Antragstellung müssen Arbeitnehmer mindestens 12 Monate beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Wurde bereits ein Master- oder Diplomstudium abgeschlossen, sind mindestens vier Jahre Beschäftigung sowie davon 12 Monate ununterbrochen beim aktuellen Arbeitgeber nachzuweisen. Eine Wartefrist gilt zudem nach einer Elternkarenz: Vor Beginn der Weiterbildung müssen mindestens 26 Wochen abgewartet werden.
Weiterbildungsbeihilfe 2026: Höhe, Dauer und Voraussetzungen im Überblick
Darf ich während der Weiterbildungszeit dazuverdienen?
Geringfügiges Arbeiten während der Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit ist nur erlaubt, wenn das Dienstverhältnis bereits vor Beginn der Ausbildung bei einem anderen Arbeitgeber besteht und dort seit mindestens 26 Wochen durchgehend aufrecht ist.