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/ ©Felizian Krenn / 5 Minuten
Symbolfoto zu einem Beitrag von 5min.at: Die Österreichische Gesundheitskasse
Für manche Krankentransporte müssen ÖGK-Versicherte seit 1. Juli 2025 einen Selbstbehalt berappen.

ÖGK-Regel: Österreicher zahlen brav, Krankentransporte gehen zurück

In Österreich muss seit Mitte letzten Jahres für planbare Krankentransporte ein Selbstbehalt gezahlt werden. Das hat deutliche Auswirkungen auf die Zahl der Transporte im Jahr 2026 bisher, wie die ÖGK gegenüber 5 Minuten erklärt.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(391 Wörter)
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Seit 1. Juli 2025 müssen ÖGK-Versicherte für planbare Krankentransporte in Österreich einen Selbstbehalt in Höhe der ein- oder zweifachen Rezeptgebühr bezahlen – je nach Notwendigkeit von medizinischem Personal beim Transport. Damit möchte man „Krankentransporte weiterhin zuverlässig für jene Menschen verfügbar halten, die aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sind und gleichzeitig einen verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen sicherstellen“, heißt es seitens der ÖGK gegenüber 5 Minuten. Dazu hat man mit 1. Mai 2026 auch den Begriff der Gehunfähigkeit präzisiert – ganz zum Ärger so mancher Ärzte. Alles dazu hier: ÖGK zahlt nicht mehr jeden Krankentransport: Was das für dich bedeutet.

Wann man Krankentransporte in Österreich zahlen muss – und wann nicht:

Bezahlt werden müssen:

  • planbare Krankentransporte ohne akuten medizinischen Anlass – etwa regelmäßige Fahrten zur Therapie
  • maximal 28 Fahrten pro Jahr
  • Kostenpunkt: 7,55 Euro pro Fahrt ohne Sanitäter, 15,10 Euro mit Sanitäter

Nicht bezahlt werden müssen / nicht bezahlen müssen:

  • medizinische notwendige Fahrten
  • zeitkritische Transporte
  • Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind
  • Kinder

ÖGK gegenüber 5 Minuten: Über 85 Prozent der Forderungen beglichen

Solche planbaren Krankentransporte, die zwischen Juli und Ende Dezember 2025 stattgefunden haben, wurden in zwei Wellen auch bereits bezahlt. Laut ÖGK sei die Zahlungsmoral der Betroffenen „als hoch einzustufen“, erklärt man gegenüber 5 Minuten. „Für die ersten beiden Abrechnungszeiträume wurden bislang rund 188.000 Forderungsschreiben versendet. Über 85 Prozent dieser Forderungen wurden bereits beglichen, die restlichen Forderungen befinden sich noch in Bearbeitung bzw. sind aktuell noch ausständig.“ Prinzipiell hat man 30 Tage lang Zeit, um den offenen Betrag zu bezahlen. Macht man das nicht innerhalb dieser Frist, schickt die ÖGK eine Zahlungserinnerung. Liegt die Gesamtforderung über 151 Euro, besteht die Möglichkeit einer Ratenvereinbarung, „um eine flexible Begleichung der Kostenanteile zu ermöglichen“, so die ÖGK.

Bereits 2025 Auswirkungen auf Zahl der Krankentransporte

Und dass nicht mehr alle Krankentransporte „kostenlos“ sind, hatte bereits im Vorjahr erste Auswirkungen. 2025 sind 4,5 Millionen Transporte österreichweit durchgeführt worden und damit um 0,6 Prozent weniger als im Jahr davor. Dabei sei allerdings auch zu sagen, dass die Transporte durch Rettungsorganisationen österreichweit zurückgegangen sind. Währenddessen ist die Zahl der Fahrten mit Taxiunternehmen angestiegen. Deutlich größer waren die Auswirkungen jedenfalls in den ersten Monaten 2026.

„Die Auswertungen der ersten Monate des Jahres 2026 zeigen mittlerweile einen weiteren Rückgang der Transporte sowohl bei den Rettungsorganisationen als auch bei den Taxiunternehmen“, heißt es seitens der ÖGK exklusiv gegenüber 5 Minuten.

Minus sieben Prozent bei Krankentransporten 2026

Konkret seien die Fahrten im Jahr 2026 bisher um rund minus sieben Prozent zurückgegangen. Das Ziel, die Versorgungsströme gezielter zu steuern und das zugunsten jener Menschen, die dringend auf medizinische Unterstützung angewiesen sind, scheint also erreicht zu werden.

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