Tödlicher Felssturz in Steyr: Neues Gutachten soll Schuldfrage klären
Nach dem tödlichen Felssturz in Steyr mit zwei Todesopfern ist der Prozess gegen einen Kärntner Unternehmer und einen Geologen vertagt worden. Ein weiteres Gutachten soll nun offene Fragen zum Unglückshergang klären.
Mehr als drei Jahre nach dem tödlichen Felssturz in Steyr beschäftigt die Tragödie weiterhin die Justiz. Am Landesgericht Steyr wurde der Prozess gegen den Seniorchef eines Kärntner Sprengunternehmens und einen Geologen nun auf den 14. Oktober vertagt. Das Gericht will zuvor ein weiteres Sachverständigengutachten einholen.
Zwei Arbeiter kamen 2023 ums Leben
Der Unfall ereignete sich am 8. Februar 2023 im Steyrer Stadtteil Unterhimmel. Im Zuge von Hangsicherungsarbeiten sollte ein großer Felsblock von einem instabilen Hang abgetragen werden. Während der Arbeiten lösten sich plötzlich rund 3.000 Kubikmeter Gestein und begruben zwei Arbeiter unter sich. Bei den Opfern handelte es sich um einen 31-jährigen Kärntner sowie einen 64-jährigen Arbeitskollegen. Der jüngere Mann war der Sohn des heute angeklagten Unternehmers. Durch den Felssturz wurden zudem Gebäude beschädigt, mehrere Häuser mussten evakuiert werden. Aufgrund der weiterhin akuten Absturzgefahr konnten die beiden Verunglückten erst nach mehreren Tagen geborgen werden.
Staatsanwaltschaft sieht Fehler bei Arbeitsmethode
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten fahrlässige Tötung vor. Grundlage sind mehrere Gutachten, die im Zuge der Ermittlungen erstellt wurden. Nach Ansicht der Anklage wurde bei den Arbeiten eine ungeeignete Methode angewendet. Der Seniorchef des Kärntner Unternehmens soll für die Durchführung der Arbeiten verantwortlich gewesen sein. Dem Geologen wird vorgeworfen, sich nicht ausreichend über die konkrete Vorgehensweise informiert zu haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätte er dadurch mögliche Gefahren erkennen und entsprechende Warnungen aussprechen können. Neben den strafrechtlichen Vorwürfen wurde auch ein Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße eingebracht.
Angeklagte weisen Vorwürfe zurück
Beide Angeklagten bekannten sich vor Gericht nicht schuldig. Die Verteidigung des Unternehmers argumentierte, ihr Mandant habe auf die fachliche Einschätzung des Geologen vertraut. Dieser habe die Situation vor Ort beurteilt und entsprechende Empfehlungen abgegeben. Der Verteidiger des Geologen sieht die Verantwortung hingegen nicht bei seinem Mandanten. Er führte aus, dass die ausführenden Personen eigenverantwortlich gehandelt hätten und sich der spätere Unfallhergang für den Geologen in dieser Form nicht vorhersehbar dargestellt habe.
Neues Gutachten soll Klarheit bringen
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht weiterhin die Frage, wie es unmittelbar vor dem Absturz der Gesteinsmassen zum Unglück kommen konnte. Um diese Frage genauer zu klären, hat das Gericht nun ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Der Sachverständige soll insbesondere untersuchen, wo sich der eingesetzte Bagger zum Zeitpunkt des Felssturzes befand und wie sich das Sturzgeschehen genau entwickelte. Von den Ergebnissen könnten wesentliche Erkenntnisse für die Beurteilung der Verantwortlichkeiten abhängen.
Fortsetzung im Oktober
Mit der Vertagung bleibt die Schuldfrage vorerst offen. Der Prozess wird am 14. Oktober 2026 fortgesetzt. Sollten die Angeklagten schuldig gesprochen werden, drohen ihnen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Bis dahin richtet sich der Fokus auf das neue Gutachten, das eine zentrale Rolle bei der Aufarbeitung eines der schwersten Arbeitsunfälle der vergangenen Jahre in Oberösterreich spielen dürfte.