Staat spart auch bei Pensionisten: Millionen betroffen, was auf dich jetzt zukommt
Das Budgetbegleitgesetz für das kommende Doppelbudget wurde vergangene Woche dem Nationalrat vorgelegt und von Finanzminister Markus Marterbauer in der Budgetrede präsentiert. Was Pensionisten erwartet, erfahrt ihr hier bei uns.
Eine der Maßnahmen ist dabei bereits seit längerem bekannt. Dabei handelt es sich um die kommende Pensionserhöhung. Mit Jänner 2027 werden die Pensionen nämlich um 2,95 Prozent erhöht. Ausgenommen ist die Ausgleichszulage, die um 3,3 Prozent erhöht wird und jene Auszahlungen oberhalb der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro. Ab da wird die Erhöhung gedeckelt auf 204,44 Euro pro Monat brutto. Doch im neuen Budget sind auch noch einige weitere Maßnahmen im Pensionsbereich angedacht.
Nur plus 2,95 Prozent bei Ausgleichszulagen- bzw. Pensionsbonus
So wird etwa der Ausgleichszulagen- bzw. Pensionsbonus, der bei mindestens 30 Arbeitsjahren zusätzlich zur Ausgleichszulage gewährt wird, nicht um 3,3 Prozent erhöht sondern „nur“ um 2,95 Prozent. Die reduzierte Pensionsanpassung soll so als Gesamtpaket 223 Millionen Euro bringen. Was die niedrigere Pensionserhöhung bedeutet, könnt ihr unter anderem hier nachlesen: Pensionserhöhung 2027 fix: Tabelle zeigt, wie viel du verlieren könntest. Wie stark die Pensionen Netto ansteigen werden, erfahrt ihr in der folgenden Tabelle. Ganz genau berechnen lassen könnt ihr es euch hier online auf rechner.at.
| Brutto 2026 | Brutto 2027 | Netto-Plus 2027 (monatlich) |
| 1.300 Euro | 1.342,90 | 40,33 |
| 1.400 Euro | 1.441,30 | 38,82 |
| 1.500 Euro | 1.544,25 | 41,59 |
| 1.600 Euro | 1.647,20 | 44,37 |
| 1.700 Euro | 1.750,15 | 46,43 |
| 1.800 Euro | 1.853,10 | 48,64 |
| 1.900 Euro | 1.956,05 | 50,87 |
| 2.000 Euro | 2.059 | 52,71 |
| 2.100 Euro | 2.161,95 | 54,36 |
| 2.200 Euro | 2.264,90 | 56,02 |
| 2.300 Euro | 2.367,85 | 57,67 |
| 2.400 Euro | 2.470,80 | 59,32 |
| 2.500 Euro | 2.573,75 | 60,96 |
| 2.600 Euro | 2.676,70 | 62,62 |
| 2.700 Euro | 2.779,65 | 64,27 |
| 2.800 Euro | 2.882,60 | 65,14 |
| 2.900 Euro | 2.985,55 | 66,94 |
| 3.000 Euro | 3.088,50 | 68,88 |
| 3.100 Euro | 3.191,45 | 70,82 |
| 3.200 Euro | 3.294,40 | 72,76 |
| 3.300 Euro | 3.397,35 | 73,46 |
| 3.400 Euro | 3.500,30 | 75,12 |
| 3.500 Euro | 3.603,25 | 76,78 |
| 3.600 Euro | 3.706,20 | 78,45 |
| 3.700 Euro | 3.809,15 | 80,11 |
| 3.800 Euro | 3.912,10 | 81,78 |
| 3.900 Euro | 4.015,05 | 83,44 |
| 4.000 Euro | 4.118 | 85,11 |
| 4.100 Euro | 4.220,95 | 86,77 |
| 4.200 Euro | 4.323,90 | 88,44 |
| 4.300 Euro | 4.426,85 | 90,10 |
| 4.400 Euro | 4.529,80 | 91,76 |
| 4.500 Euro | 4.632,75 | 93,42 |
| 4.600 Euro | 4.735,70 | 95,09 |
| 4.700 Euro | 4.838,65 | 96,75 |
| 4.800 Euro | 4.941,60 | 98,41 |
| 4.900 Euro | 5.044,55 | 100,08 |
| 5.000 Euro | 5.147,50 | 101,74 |
| 5.100 Euro | 5.250,45 | 103,41 |
| 5.200 Euro | 5.353,40 | 105,07 |
| 5.300 Euro | 5.456,35 | 106,74 |
| 5.400 Euro | 5.559,30 | 108,40 |
| 5.500 Euro | 5.662,25 | 110,06 |
| 5.600 Euro | 5.765,20 | 111,73 |
| 5.700 Euro | 5.868,15 | 113,39 |
| 5.800 Euro | 5.971,10 | 115,05 |
| 5.900 Euro | 6.074,05 | 116,72 |
| 6.000 Euro | 6.177 | 118,38 |
| 6.100 Euro | 6.279,95 | 120,04 |
| 6.200 Euro | 6.382,90 | 121,71 |
| 6.300 Euro | 6.485,85 | 121,60 |
| 6.400 Euro | 6.588,80 | 123,04 |
| 6.500 Euro | 6.691,75 | 124,48 |
| 6.600 Euro | 6.794,70 | 125,92 |
| 6.700 Euro | 6.897,65 | 127,36 |
| 6.800 Euro | 7.000,60 | 128,80 |
| 6.900 Euro | 7.103,55 | 130,25 |
| 7.000 Euro | 7.204,44 | 130,82 |
| 8.000 Euro | 8.204,44 | 130,82 |
ASVG-Höchstbeitragsgrundlage soll erhöht werden
Abseits der Maßnahmen im Rahmen der Pensionsanpassung 2027 möchte man seitens der Regierung auch die monatliche ASVG-Höchstbeitragsgrundlage in den kommenden beiden Jahren außertourlich erhöhen. 2027 soll sie so – zusätzlich zur üblichen Aufwertung – um 150 Euro steigen, 2028 sind noch einmal rund 50 Euro pro Monat zusätzliche Aufstockung geplant.
Was Landwirte erwartet
Höhere Pensionsversicherungsbeiträge werden ab kommendem Jahr Landwirte bezahlen müssen. Der Eigenbeitragssatz von ihnen wird um 0,4 Prozentpunkte auf 17,4 Prozent angehoben. Im Gegenzug dafür wird gleichzeitig die Partnerleistung des Bundes um das selbe Ausmaß auf 5,4 Prozent verringert. Eine teilweise Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für jene Personen, die aufgrund der neuen Einheits-Hauptfestsetzung 2014 höhere Beiträge zahlen mussten, wird es demnächst ebenfalls nicht mehr geben. Sie wird ersatzlos gestrichen.
Geringere Pensionsversicherungsbeiträge für diese Notstandshilfe-Bezieher
Ebenfalls im Bereich der Pensionen ist eine Neuerung, die auf Bezieher von Notstandshilfe zukommt. Künftig werden für sie geringere Pensionsversicherungsbeiträge vom AMS bezahlt, sobald sie sich mehr als ein Jahr lang in der Notstandshilfe befinden. Die Bemessungsgrundlage wird dabei deutlich von 92 auf 69 Prozent gesenkt. Dadurch entlastet man das Arbeitsmarktbudget um rund 60 Millionen Euro, die Einnahmen der Pensionsversicherung sinken freilich im Einklang damit.
Pensionssicherungsbeiträge für Beamte mit hohem Ruhebezog werden erhöht
Im öffentlichen Dienst werden ebenfalls gleich mehrere Maßnahmen gesetzt. Zusätzlich zur reduzierten Pensionsanpassung ist nämlich auch geplant, die Pensionssicherungsbeiträge für Beamte mit hohem Ruhebezug zu erhöhen. Künftig soll auch für Pensionsteile zwischen 100 und 150 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage ein Pensionssicherungsbeitrag von zehn Prozent zu entrichten sein. Aktuell werden dafür im Schnitt lediglich zwei Prozent geleistet. Das soll 6,16 Millionen Euro bringen.
Bei Kurleistungen soll die Effizienz gesteigert werden
Nicht direkt nur aber vor allem auch betreffen werden Pensionisten „Effizienzsteigerungen bei den Kurleistungen“, wie es im Budgetbericht heißt. Sozialversicherungsträger sollen in diesem Bereich „Maßnahmen zur Ausgabendämpfung“ setzen. Der Schwerpunkt wird her auf Einsparungen über Tarifabschlüsse, einer Überarbeitung und Anwendung eines medizinischen Kriterienkatalogs für die Bewilligung und einer Stärkung der Nachsorge zur Vermeidung bzw. besseren Steuerung von Folgeaufenthalten liegen. „Weiters soll verstärkt auf ambulante Leistungen gesetzt werden“, so im Budgetbericht. Die Ausgaben sollen so in diesem Leistungsbereich um 50 Millionen Euro im Jahr 2027 und 75 Millionen Euro im Jahr 2028 sowie um 100 Millionen Euro im Jahr 2029 reduziert werden.