Skip to content
/ ©"ORF ON"
Foto auf 5min.at zeigt Karl Heinz Grasser
Grasser sitzt auf einem Schuldenberg von 34 Mio. Euro. 8,5 Mio. Euro davon schuldet er alleine den Finanzbehörden.

Steuerschaden von 4,9 Millionen Euro: Neue Anklage gegen Grasser

Erneute Anklage gegen Ex-Finanzminister Grasser, Meischberger und Hochegger: Die WKStA wirft ihnen vor dem Wiener Landesgericht Abgabenhinterziehung vor. Der Grund: Auch heimliche Zahlungen müssen ordnungsgemäß versteuert werden.

von Julia Resl Das Foto auf 5 Minuten zeigt die Redakteurin Julia Resl.
2 Minuten Lesezeit(304 Wörter)
Wählen Sie 5min.at als bevorzugte Google-Quelle

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am Landesgericht Wien eine weitere Anklage gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Peter Hochegger erhoben. Der Vorwurf lautet auf Steuerhinterziehung, da die Beschuldigten es versäumt haben sollen, auch für verdeckte Zahlungen die entsprechenden Abgaben abzuführen.

Bestechnungszahlungen rund um die Privatisierung der BUWOG

Die WKStA begründet die Anklage mit jenen Bestechungszahlungen, die im Zusammenhang mit der BUWOG-Privatisierung und der Einmietung der Finanzämter im Linzer Terminal Tower bereits gerichtlich festgestellt wurden.

„10 Millionen an Schmiergeldern“

„Wie durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig entschieden wurde, flossen bei diesen Vorgängen rund zehn Millionen Euro an „Schmiergeldern“. Für diese Bestechungs- und Untreuehandlungen wurden die Angeklagten bereits rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilt“, heißt es von der Behörde am Mittwoch.

Steuerschaden soll bei 4,9 Millionen Euro liegen

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Die Angeklagten sollen die damals kassierten Bestechungsgelder in ihren Steuererklärungen (2005–2007) bewusst unterschlagen und somit keine Steuern dafür gezahlt haben. Der mutmaßliche Steuerschaden für den Staat soll rund 4,9 Millionen Euro betragen. Laut Anklage haben sich die drei Beschuldigten bei der Steuerhinterziehung gegenseitig aktiv unterstützt. Für Grasser, Meischberger und Hochegger gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Derzeit mit Fußfessel unterwegs

Nach seiner rechtskräftigen Verurteilung zu vier Jahren Haft in der BUWOG-Affäre profitierte Grasser im vergangenen Jahr von einer neuen Gesetzeslage: Nach sieben Monaten im Strafvollzug wurde er in den elektronisch überwachten Hausarrest entlassen. Der gebürtige Kärntner geht seither einer beruflichen Tätigkeit in Kitzbühel nach und weist alle Schuldvorwürfe nach wie vor von sich. Meischberger und Hochegger kassierten im Hauptprozess und durch die Instanzen ebenfalls rechtskräftige Urteile. Meischberger befindet sich wie Grasser bereits im Hausarrest mit Fußfessel, Hochegger hat einen entsprechenden Antrag gestellt.

Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.
Mehr Interessantes