Schweiz-Pension: Extrageld kommt auch für diese Österreicher
Im Dezember 2026 bekommen Pensionisten in der Schweiz erstmals eine 13. Auszahlung zusätzlich zu ihren zwölf Regulären. Das betrifft auch Menschen, die nun in Österreich leben oder als Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet haben.
Während es die 13. und 14. Auszahlung zur regulären Pension in Österreich – quasi das Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Ruhestand – bereits gibt, wird in der Schweiz dieses Jahr die 13. Rente eingeführt. Ab Dezember wird sich die Auszahlung beim Nachbarn im Westen im Rahmen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) schlagartig um ein Zwölftel erhöhen. Betroffen davon sind auch Menschen, die nun in Österreich leben, oder Österreicher, die als so genannten Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet haben und dementsprechend (auch) eine Pension vom Nachbarn beziehen.
1,42 Milliarden Euro an Lohn und Pension in Vorarlberg aus dem Ausland
Unklar ist, wie viele Menschen diese neue Regelung und damit die zusätzliche Auszahlung hierzulande konkret betreffen. Seitens der Statistik Austria heißt es dazu auf Nachfrage von 5 Minuten, dass zu Pensionszahlungen aus dem Ausland keine statistischen Daten vorliegen würden. Die aktuellste Statistik der Einkommenssteuer 2023 gibt hierzu aber zumindest einen kleinen Einblick und zeigt, dass besonders im Westen Vorarlbergs – also an der Grenze zur Schweiz – viele Lohn- und Pensionseinkünfte aus dem Ausland steuerpflichtig sind. Insgesamt sind im Jahr 2023 auf Vorarlberg etwa 1,42 Milliarden Euro bzw. 18 Prozent der gesamten Lohn- und Pensionseinkünfte im Ländle entfallen, die versteuert werden mussten – und damit mehr als die Hälfte aller ausländischen Bezüge österreichweit.
Ausländische Bezüge auch in Teilen Tirols häufig
Auch in Tirol waren ausländische Bezüge auffällig häufig. Den höchsten Anteil an ausländischen Bezügen hat dort die Gemeinde Spiss an der Schweizer Grenze mit 72 Prozent – und damit mehr als etwa die von Deutschland umgebene Exklave Jungholz (62 Prozent). Aufgrund des Durchschnittsalters von 60 Jahren bei Steuerpflichtigen mit ausländischen Bezügen in Österreich könne man auch darauf schließen, „dass hier viele Pensionen dabei sein dürften“, so die Statistik Austria gegenüber 5 Minuten. Ob es sich aber tatsächlich um Pensionsbezüge handelt, gehe aus der Einkommenssteuerstatistik jedoch nicht hervor.
Voraussetzungen für begünstigte Besteuerung „grundsätzlich erfüllt“
Während also nicht gänzlich klar ist, wie viele Menschen in Österreich tatsächlich eine Pension aus der Schweiz beziehen, ist sehr wohl klar, dass der 13. Bezug im Dezember hierzulande steuerlich begünstigt sein wird. Wie aus einem Papier des Finanzministeriums hervorgeht, gehe man davon aus, dass „grundsätzlich die Voraussetzungen für eine begünstigte Besteuerung im Rahmen des Jahressechstels“ erfüllt sei.
Steuerliche Begünstigung nur bei monatlicher Renten-Auszahlung
Damit stellt die 13. Rente aus der Schweiz eine Sonderzahlung dar und ist mit einem festen Steuersatz belegt – und zwar sechs Prozent. Im Durchschnitt würde sich dabei ein Unterschied zwischen laufendem Bezug und Sonderzahlung von rund 400 Euro ergeben, weiß etwa der Landessprecher des Pensionistenverbands Österreich, Manfred Lackner. Er warnt allerdings auch, dass nur jene Menschen betroffen sind, die ihre AHV-Rente monatlich beziehen. Bei jährlichem Bezug, etwa bei ganz niedrigen Renten, fällt man um den Steuervorteil um. Lackner empfiehlt den betroffenen Pensionsbeziehern daher, auf eine monatliche Auszahlung zu optieren. Es stehe jedem offen, das zu tun. Erstmals schlagend wird die 13. AHV-Rente beim kommenden Steuerausgleich für das Jahr 2026.