Skip to content
/ ©SHVETS production/Pexels
Foto auf 5min.at zeigt einen Mann in einem Rollstuhl.
Ein Mann im Rollstuhl bekam nach einem schweren Arbeitsunfall das Pflegegeld gestrichen. Die AK Oberösterreich zog vor Gericht.

Nach schwerem Unfall: Rollstuhlfahrere wurde Pflegegeld gestrichen

In Oberösterreich wurde einem 40-Jährigen aus dem Bezirk Grieskirchen nach einem schweren Arbeitsunfall das Pflegegeld entzogen. Die AK zog vor Gericht und erreichte Pflegestufe 3.

von Julia Waldhauser Teamfoto von 5min.at: Julia Waldhauser ist für die Online-Redaktion Graz tätig.
2 Minuten Lesezeit(285 Wörter)
Wählen Sie 5min.at als bevorzugte Google-Quelle

Ein Arbeitsunfall hat das Leben eines Mannes aus dem Bezirk Grieskirchen (Oberösterreich) schwer verändert. Der 40-Jährige erlitt dabei einen Wirbelbruch. Seitdem sitzt er im Rollstuhl. Die Folgen begleiten ihn jeden Tag: Er hat Darm- und Blasenstörungen, einen künstlichen Darmausgang und kann nur kurze Strecken mit einer Gehhilfe zurücklegen.

Pflegegeld war weg

Trotz dieser schweren Einschränkungen wurde der Mann neuerlich begutachtet. Danach entzog ihm die Pensionsversicherungsanstalt das Pflegegeld. Für den Betroffenen bedeutete das: Genau jene Unterstützung, die im Alltag wichtig ist, war plötzlich nicht mehr da. Der Mann wandte sich deshalb an die Arbeiterkammer Grieskirchen.

AK zog vor Gericht

Die AK übernahm den Fall und ging für ihr Mitglied vor Gericht. Dort wurde die Entscheidung korrigiert. Das Gericht sprach dem Mann rückwirkend Pflegegeld der Stufe 3 zu. Für den 40-Jährigen ist das ein wichtiger Schritt, damit sein Pflegebedarf auch offiziell anerkannt wird. Für AK-Präsident Andreas Stangl zeigt der Fall, dass es bei Pflegegeldeinstufungen weiter Probleme gibt. „Einmal mehr musste eine falsche Pflegegeldeinstufung vom Gericht korrigiert werden. Das zeigt den nach wie vor bestehenden Handlungsbedarf auf“, sagt Stangl. Die AK sieht sich deshalb weiter als wichtige Anlaufstelle für Betroffene.

Hilfe für Mitglieder

Wer nach einer Einstufung das Gefühl hat, dass der eigene Gesundheitszustand oder der Pflegebedarf nicht richtig berücksichtigt wurde, kann sich an die AK wenden. „Wenn Pflegegeldeinstufungen dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht entsprechen, können unsere Mitglieder und ihre Angehörigen auf die rechtliche Unterstützung der AK vertrauen. Wir prüfen Pflegegeldfälle, beraten die Betroffenen und vertreten sie vor Gericht“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.
Mehr Interessantes