Neue „Pickerl“-Intervalle beschlossen: Was sich in Österreich ändert
Das Kernstück der frisch beschlossenen 42. KFG-Novelle zum Kraftfahrgesetz betrifft fast alle Autobesitzer und Motorradfahrer in Österreich: Die Intervalle für die wiederkehrende §57a-Begutachtung („Pickerl“) werden verlängert.
Die bereits angekündigte Verlängerung der Pickerl-Intervalle ist beschlossene Sache. Die Novelle wurde mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS auf den Weg gebracht. Künftig müssen Kraftfahrer nach dem Kauf eines Neufahrzeugs erstmals vier Jahre nach der Erstzulassung zur §57a-Begutachtung. Anschließend erfolgt die Begutachtung alle zwei Jahre. Ab dem zehnten Jahr ist eine jährliche Begutachtung notwendig.
Neue Pickerl-Regeln in Österreich
Die Intervalle für die wiederkehrende Begutachtung von Pkw und Motorrädern („Pickerl-Überprüfung“) werden mit der Novelle verlängert. Derzeit gilt die 3:2:1-Regel: drei Jahre nach Erstzulassung, zwei Jahre nach der Erstbegutachtung, danach jedes Jahr. Die Novelle bringt nun eine 4:2:2:2:1-Regel. Zudem gibt es Verwaltungsvereinfachung bei Fahrzeugkontrollen, für Fahrschulen, die Nutzung von Deckkennzeichen und Erleichterungen für den Baustellenverkehr, heißt es.
Novelle wurde um weitere Bestimmungen ergänzt
Ebenso wurde die Novelle um weitere Bestimmungen ergänzt, wie neue Regelungen für Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen Fahrzeugen sowie weitere Digitalisierungs- und Übergangsbestimmungen. Für die Zulassung von Fahrzeugen mit ukrainischen Kennzeichen wird die bisherige Sonderregelung gestrichen, wobei eine Übergangsregelungen Härtefälle vermeiden soll, wird weiters mitgeteilt.
ARBÖ begrüßt Novelle grundsätzlich
Der ARBÖ begrüßt es grundsätzlich, wenn die Kosten für Autofahrer sinken und die Individualmobilität einfacher wird, heißt es in einer Aussendung. Dies darf allerdings nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen, wie ARBÖ-Generalsekretär Gerald Kumnig ausführt: „Es zeigt sich, dass rund 10% der Autos auch schon in den ersten Jahren relativ viele schwere Mängel und sogar Mängel mit Gefahr in Verzug aufweisen. Viele schwere Mängel passieren aufgrund von Umwelteinflüssen wie zum Beispiel: ein Sprung in der Windschutzscheibe oder Reifenschäden, nachdem man den Randstein touchiert hat, und damit völlig unabhängig vom Fahrzeugalter.“ Zudem besteht die Möglichkeit, dass Schäden und Mängel am Fahrzeug erst später erkannt werden und notwendige Reparaturen dadurch umfangreicher werden.
ARBÖ: Neue Pickerl-Zeitspanne „vollkommen ausreichend“
Eine positive Bewertung gibt der ARBÖ hingegen der Neuregelung bezüglich der Zeitspanne, innerhalb der die Begutachtung durchzuführen ist. „Aus unserer Sicht ist die neue viermonatige Zeitspanne vollkommen ausreichend. Die bisherige Möglichkeit der Überziehung war eine rein österreichische Regelung und es kam gerade während der Urlaubsfahrt oftmals zu Problemen mit ausländischen Behörden, wenn Österreicher im Ausland mit einem abgelaufenen Pickerl aufgehalten wurden“, so Gerald Kumnig zur kürzlich beschlossenen Novelle des Kraftfahrgesetzes.
Hanke: Kraftfahrrecht wird moderner
Verkehrsminister Peter Hanke sah die Novelle als Schritt in Richtung Entbürokratisierung und Modernisierung des Kraftfahrrechts, ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit zu machen, heißt es. Werkstätten würden von unnötigen Dokumentationspflichten entlastet. Die Novelle schaffe nicht zuletzt die rechtliche Grundlage für den Testbetrieb automatisierter Fahrzeuge. Insgesamt werde damit ein zukunftsorientiertes Kraftfahrrecht geschaffen, das Innovationen fördere, die Wettbewerbsfähigkeit stärke und das hohe Niveau der Verkehrssicherheit wahre, sagte der Verkehrsminister.
Grüne üben Kritik
Die angebliche „Entbürokratisierung“ sei in der Begutachtung scharf kritisiert worden, meinte Elisabeth Götze (Grüne). In einem Gebirgsland wie Österreich sei damit zu rechnen, dass Fahrzeuge bereits nach drei Jahren gravierende Mängel hätten. Eine Erstbegutachtung nach vier Jahren führe daher unweigerlich dazu, dass schwere Mängel an Fahrzeugen und illegales Tuning nicht rechtzeitig entdeckt werden könnten. Berücksichtigt habe man hingegen „Wünsche der WKO“ und der Bauwirtschaft nach Fahrzeugen mit höherer Tonnage. Das bedeute mehr Schäden an der Infrastruktur, deren Kosten die Öffentlichkeit zu tragen hätte, argumentierte Götze.
Thau: „Schritt in die richtige Richtung“
Die FPÖ werde der Novelle trotz kleinerer Bedenken insgesamt zustimmen, sagte Christofer Ranzmaier (FPÖ). Harald Thau (FPÖ) sah die Novelle als einen „Schritt in die richtige Richtung“. Kritisch sah er aber den Wegfall der Nachfrist bei der wiederkehrenden Fahrzeugüberprüfung. Das belaste jene, deren Fahrzeuge nicht das gesamte Jahr über angemeldet seien.
Haitzer: „Entbürokratisiert und günstiger“
Die Pickerl-Überprüfung werde entbürokratisiert und günstiger, heißt es von Andreas Haitzer (SPÖ). Eine Überziehung der Frist werde künftig zwar nicht mehr möglich sein, doch gebe es genug Vorlaufzeit, um einen Termin zu vereinbaren, wird mitgeteilt.
Schnabel: „Entlastungs-, Innovations- und Sicherheitspaket“
Ein „Entlastungs-, Innovations- und Sicherheitspaket“ sah Joachim Schnabel (ÖVP). Die Intervalle, die man nun einführe, seien international erprobt und würden auch in der Schweiz gelten, die ähnliche Verhältnisse wie Österreich habe. Vor allem stelle das Gesetz auf die Eigenverantwortung ab. Besonders wichtig sei, dass ein Schritt für die Testung des automatisierten Fahrens geschafft werde
Juvan: Viele kleine Schritte zur Entbürokratisierung
Die Novelle bringe viele kleine Schritte zur Entbürokratisierung bei Überprüfungen von Fahrzeugen, betonte Janos Juvan (NEOS). Sollte sich herausstellen, dass weitere Schritte notwendig seien, werde man diese selbstverständlich umsetzen.