Pro Jahr: „1.000“ dürften früher in Pension, 70 sind es bisher
Seit 1. Jänner 2026 können alle Pflegeberufe bei Erfüllung der Kriterien ab 60 Jahren in Schwerarbeitspension gehen. Während der Staat rund 1.000 pro Jahr erwartet hat, zeichnet sich bisher ein anderes Bild.
1.000 pro Jahr hätten es sein sollen, die von der für nun alle Pflegekräfte eingeführten Schwerarbeiterregelung profitieren sollten, so das selbst ausgerufene Ziel des Sozialministeriums. Seit 1. Jänner 2026 können nämlich Pflegeberufe ebenfalls die Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen, seither dürfen sie theoretisch ab 60 Jahren in Pension, sobald sie die Anforderungen erfüllt haben. Diese findet ihr in der folgenden Infobox.
Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension in Österreich:
- ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich
- Schwerarbeit geleistet
- 120 Schwerarbeitsmonate (zehn Jahre) innerhalb jener 240 Monate (20 Jahre) vor Pensionsantritt
- Insgesamt 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) angehäuft
- bei Pensionsantritt nicht in der Pensionsversicherung pflichtversichert
- man geht keiner sonstigen selbstständigen oder unselbstständigen Arbeit mit einem Gehalt über der Geringfügigkeitsgrenze nach
- man bewirtschaftet keinen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb mit mehr als 2.400 Euro Einheitswert
- man bekommt nicht mehr als 5.550,92 Euro monatlich aus einem öffentlichen Mandat (z. B. Bürgermeister)
Warum die benötigten Versicherungsjahre für viele zum Problem werden
Besonders problematisch sehen viele die 540 Versicherungsmonate (45 Jahre), die man angehäuft haben muss. Das hat bereits die steirische Krankenhausgesellschaft KAGes Anfang Dezember gegenüber 5 Minuten erklärt. Denn: Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger konnten schon in der Vergangenheit ihre Arbeit nach der Ausbildung eben nicht schon mit 15 sondern erst mit 18 Jahren beginnen. Dementsprechend hat man die 45 benötigten Versicherungsjahre frühestens mit 63 Jahren zusammen. Ein Alter, in dem Frauen etwa aktuell noch in die „normale“ Pension gehen dürfen. Österreichs Krankenhäuser haben sich jedenfalls über die neue Regelung nicht den Kopf zerbrochen: Früher in Pension: Warum das den Krankenhäusern keine Sorgen bereitet.
PVA gegenüber 5 Minuten: „Bis Ende Juni 70 Neuzugänge“
Und das scheinbar zurecht, wie sich nun zeigt. Nach den ersten sechs Monaten haben wir bei der PVA jetzt nämlich um eine Bilanz angefragt. Zu beachten ist dabei, dass es die Ziffer 5 der Schwerarbeitsverordnung zur berufsbedingten Pflege schon immer gab. Daher können „Altfälle“ nicht von den neuen Fällen unterschieden werden. Dennoch zeigt die Gesamtzahl, dass die gewünschten 1.000 früheren Pensionsantritte wohl zumindest dieses Jahr ein Wunschtraum bleiben werden. Die PVA dazu exklusiv gegenüber 5 Minuten: „Bis Ende Juni gibt es bisher 70 Neuzugänge.“ Das Durchschnittsalter dieser Personen lag dabei bei 61,5 Jahren. Zum Vergleich: Im gesamten Vorjahr waren es 123 Personen, 2024 haben 81 Personen unter diesem Punkt die Schwerarbeitspension in Anspruch genommen. Nachdem im Jahr 2023 die Zahl bei 60 Personen lag, könnte man bei den 70 Neuzugängen bis Ende Juni auch nur von einem Trend sprechen, der sich fortsetzt. Gravierende Auswirkungen durch die Neuregelung zeigen sich jedenfalls (noch) nicht.
Was man für die Schwerarbeitspension machen muss
Um diese Pensionsart überhaupt in Anspruch nehmen zu können, muss man allerdings aktiv werden, wie die Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg bereits zu Jahresbeginn erklärte. Die Anerkennung der Schwerarbeitszeiten erfolgt nämlich nicht von selbst. Mehr dazu hier: Neu 2026: Hunderte dürfen früher in Pension, müssen aber aktiv werden. Und die PVA ergänzt noch gegenüber 5 Minuten, dass es wichtig sei, „dass sich die Versicherten zeitgerecht darüber informieren, nach welcher Art sie die Schwerarbeitspension beantragen möchten“. Je nachdem sind nämlich entsprechende Nachweise erforderlich. Alles dazu noch hier: „1.000“ dürfen früher in Pension: PVA erklärt, was es zu beachten gilt.
Was bei der Schwerarbeitspension für Pflegekräfte allgemein zu beachten ist:
Pflegeberufe dürfen dann den Gang in die Schwerarbeitspension antreten (sofern sie die Voraussetzungen erfüllen), wenn sie mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit bzw. vier Stunden am Tag mit Pflege beschäftigt sind, so die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Außerdem muss man an mindestens zwölf Tagen im Monat im Schichtdienst oder mindestens 15 Tage lang, wenn kein Schichtdienst vorliegt, gearbeitet haben. Nachtarbeit ist nicht erforderlich.