Gesetz verschärft: Diese Produkte „gehören nicht ins Regal“
Gleich in mehreren Punkten wird das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz verschärft. Hauptanliegen ist dabei der Schutz von Kindern und damit einhergehend ein Verbot der Verwendung bestimmter psychoaktiver Stoffe.
Im Nationalrat wurde dieser Tage eine Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz beschlossen. Dabei ging es um drei zentrale Punkte: ein ausdrückliches Verbot der Verwendung bestimmter psychoaktiver Stoffe in Lebensmitteln, die Absicherung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch die Erweiterung des Kreises der amtlichen Tierärzte sowie eine stärkere Berücksichtigung des Internethandels bei den amtlichen Kontrollen.
„Gehören nicht in Kinderhände…“
Ein zentrales Anliegen ist außerdem der Schutz von Kindern und Konsumenten allgemein. In Österreich sind zuletzt nämlich vermehrt Produkte aufgetaucht, die aussehen wie harmlose Süßigkeiten – etwa Fruchtgummis, Lollys, Schokolade oder Kekse -, in Wahrheit aber psychoaktive Stoffe enthalten. Insbesondere für Kinder stellen diese eine massive Gesundheitsgefahr dar. Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig dazu: „Produkte, die aussehen wie Süßigkeiten, aber gefährliche psychoaktive Substanzen enthalten, gehören nicht ins Regal und schon gar nicht in Kinderhände.“ Man müsse handeln – und zwar nicht erst, wenn ein Kind im Spital liegt, so die Staatssekretärin.
AGES-Untersuchungen schockieren
Mit der Novelle schaff man nun eine eindeutige gesetzliche Grundlage. Bestimmte psychoaktive Stoffe dürfen Lebensmitteln nicht gezielt zugesetzt werden, gefährliche Produkte kann man so künftig rascher vom Markt nehmen. Wie wichtig die Regelung ist, zeigen auch Untersuchungen der AGES. In rund 80 analysierten, verdächtigen Proben wurde in 50 Fällen THC festgestellt, 16 Proben enthielten Muscimol – den Wirkstoff des Fliegenpilzes. Bisher mussten solche Fälle einzeln und zeitaufwändig geprüft werden. Nun möchte man keine gesetzesfreien Räume mehr zulassen. „Wer Substanzen in Umlauf bringt, die auf Kinder zielen und deren Gesundheit gefährden, wird künftig gestoppt“, so Königsberger-Ludwig weiter.
Neue Gesetze sollen offline wie online gelten
Außerdem wird mit der Novelle auch der Lebensmittelhandel im Internet stärker berücksichtigt. Diese werden nämlich zunehmen auch dort vertrieben. Amtliche Kontrollen möchte man so erleichtern und Wettbewerbsverzerrungen gleichzeitig vermeiden. Künftig gelten für Lebensmittel, die online angeboten werden, dieselben Regeln wie im stationären Handel.
„Wer Fleisch konsumiert, muss sich darauf verlassen können, dass…“
Auch bei den Schlachttier- und Fleischuntersuchungen schärft man nach. Damit die Kontrollen weiterhin verlässlich durchgeführt werden können, wird der Kreis der amtlichen Tierärzte erweitert, die solche Untersuchungen machen dürfen. Damit hofft man, Personalengpässen entgegenzuwirken und die Durchführung der Untersuchungen dauerhaft sicherzustellen. Denn: „Wer Fleisch konsumiert, muss sich darauf verlassen können, dass dieses kontrolliert, sicher und gesundheitlich unbedenklich ist“, heißt es in einer Aussendung des Sozialministeriums abschließend.