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„Pickerl“ 2027: Das ändert sich
Nun wurde die Reform des "Pickerls" im Parlament fix beschlossen.

„Pickerl“ 2027: Das ändert sich

Weniger Werkstatt-Termine für Neuwagen: Künftig steht die erste „Pickerl“-Überprüfung erst vier Jahre nach der Erstzulassung an. Autofahrerclubs bewerten diese Neuregelung allerdings gespalten.

von Julia Resl Das Foto auf 5 Minuten zeigt die Redakteurin Julia Resl.
2 Minuten Lesezeit(416 Wörter)
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Neuer „Pickerl“-Takt ab 19. Mai 2027: Statt der alten 3-2-1-Regel gilt für Neuwagen künftig das Intervall 4-2-2-2-1. Heißt konkret: Die erste Überprüfung steht erst nach vier Jahren an, gefolgt von drei Zwei-Jahres-Intervallen, ehe die jährliche Pflicht greift. So muss ein Neufahrzeug künftig erst nach vier Jahren nach der Erstzulassung zur §57a-Begutachtung.

Nachfrist von 3 Monaten wird allerdings abgeschafft

Die dreimonatige Nachfrist fällt künftig komplett weg. Im Gegenzug wird das Vorziehen flexibler: Die Überprüfung kann schon vier Monate vor dem Ablaufdatum erledigt werden. Getragen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS gilt die neue Regelung auch für Motorräder. Während Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) von einer Entlastung der Bürger bei gleichbleibender Sicherheit spricht, üben die Grünen Kritik. Abgeordnete Elisabeth Götze betonte, dass fast ein Fünftel der Autos nach drei Jahren schwere Mängel habe, die nun zu spät erkannt würden.

ÖAMTC für „digitales Pickerl“

Gemischte Gefühle bei den Autofahrerclubs: Der ÖAMTC begrüßt zwar die Kostenersparnis für Autofahrer, sieht die Reform aber als unvollständig an. Laut Bernhard Wiesinger (ÖAMTC) wäre erst ein „digitales Pickerl“ eine echte Entlastung. Beim Thema Verkehrssicherheit sieht Wiesinger den Gesetzgeber in der Pflicht: Dieser müsse die Entwicklung genau beobachten und verlässliche Daten sammeln, um im Ernstfall schnell nachbessern zu können.

ARBÖ begrüßt Entlastung grundsätzlich, trotzdem nicht auf Kosten der Sicherheit

Der ARBÖ befürwortet die längeren Intervalle, da sie Kosten sparen und das Autofahren unkomplizierter machen. Gleichzeitig mahnt der Club, die Verkehrssicherheit dabei nicht zu vernachlässigen. Laut ARBÖ-Generalsekretär Mag. Gerald Kumnig zeige sich, dass rund 10 Prozent der Autos auch schon in den ersten Jahren relativ viele schwere Mängel und sogar Mängel mit Gefahr in Verzug aufweisen würden. Viele schwere Mängel passieren dann aufgrund von Umwelteinflüssen wie zum Beispiel einem Sprung in der Windschutzscheibe oder Reifenschäden, nachdem man den Randstein touchiert hat, und damit unabhängig vom Fahrzeugalter.

Lob für Begutachtungsfrist

Lob gibt es vom ARBÖ für die Neuregelung der Frist: Das viermonatige Zeitfenster für die Überprüfung sei ein Pluspunkt. Diese Zeitspanne sei demnach völlig ausreichend. Die bisherige Möglichkeit der Überziehung war eine rein österreichische Regelung, und es kam gerade während der Urlaubsfahrt oftmals zu Problemen mit ausländischen Behörden, wenn Österreicher im Ausland mit einem abgelaufenen Pickerl aufgehalten wurden, so Kumnig weiter.

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