Iran-Krieg verunsichert Urlauber: „Wissen kurz vor Reiseantritt nicht, ob…“
Die Urlaubssaison ist in vollem Gange, dementsprechend haben auch die Experten der Arbeiterkammern (AK) in Österreich immer mehr in dem Bereich zu tun. Dabei gibt es ein besonderes Thema in diesem Jahr.
Insbesondere im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg hätte man etwa „viele Unsicherheiten im Bereich des Flugverkehrs festgestellt“, erklärt Konsumentenschützer Felix Mayr von der AK Wien gegenüber 5 Minuten. Und weiter: „Dabei geht es etwa um Reisende, die kurz vor Reiseantritt nicht wissen, ob sie ihre Reise stornieren können bzw. welche Rechte ihnen im Stornierungsfall zustehen.“ Eine abschließende Bilanz in dem Bereich habe man allerdings erst am Ende der Urlaubssaison.
Flugausfälle durch Iran-Krieg „großes Thema“
Auch in der AK Kärnten sind die Flugausfälle durch den Krieg im Nahen Osten dieses Jahr ein „großes Thema“, so AK-Konsumentenschützerin Daniela Seiß auf Nachfrage von 5 Minuten. Sie liefert auch direkt ein Beispiel von Betroffenen mit, die von Wien über Doha nach Bangkok fliegen wollten. Aufgrund der Reisewarnung wollten sie die Reise eigentlich stornieren, schließlich wurden sie kostenlos umgebucht und sind über Istanbul nach Bangkok geflogen. Für die Rückreise hat es eine solche kostenlose Option aber nicht mehr gegeben, sie hätten den vollen Preis zahlen müssen – was sie schließlich auch taten. „Sie haben dafür 4.000 Euro bezahlt, dieser Betrag ist nach wie vor ausständig“, erklärt Seiß weiter. Die AK versucht, das Geld derzeit einzufordern.
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Betroffene oft auf Kulanz angewiesen
Mayr erklärt hier aber, dass es vor allem im Ausland ein Problem geben würde. Haben Reisende die wegen des Kriegs im Iran gestrandet sind, keine Pauschalreise gebucht oder war die EU-Fluggastrechteverordnung in ihrem Fall nicht anwendbar – etwa weil die Fluglinie ihren Sitz in einem Drittstaat hatte -, besteht oft keine rechtliche Möglichkeit, Kosten für Hotel, Verpflegung oder andere Ausgaben ersetzt zu bekommen. In solchen Fällen war man auf die Kulanz von Fluglinien, Hotels oder unterstützenden Behörden angewiesen. Immerhin: „Nach den uns vorliegenden Rückmeldungen zeigten sich diese jedoch in zahlreichen Fällen durchaus kooperativ“, so Mayr.
Was gilt für Reisende bei Flugannullierungen?
Was können Reisende jetzt aber machen und welche Rechte haben sie eigentlich, sollte ein Flug gestrichen werden? Darauf gibt uns die AK Kärnten eine Antwort. Bei einer reinen Flugbuch haben Betroffene „grundsätzlich Anspruch auf die Rückzahlung des Ticketpreises“ und können hier aber wählen zwischen eben der Rückerstattung, einer ehestmöglichen alternativen Beförderung oder einer Umbuchung auf einen geeigneten späteren Zeitpunkt. Gehört der Flug zu einer Pauschalreise, sollten sich Betroffene direkt an den Reiseveranstalter wenden. „Dieser ist für eine mögliche Ersatzbeförderung bzw. Rückerstattung der Reisekosten zuständig“, erklärt Seiß.
Was Reisende bei Stornierungen und Problemen machen sollten
Reisende sollten der AK-Expertin zufolge Stornierungen und andere während der Reise auftretende Probleme auf jeden Fall dokumentieren (etwa Aufbewahren von E-Mails oder Fotodokumentation am Flughafen) und sich rasch an die ausführende Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter (bei Pauschalreisen) wenden. Zudem sollte man auch Belege für Versorgungsleistungen, wie die Verpflegung am Flughafen oder die nötige Hotelübernachtung/Taxifahrt, aufbewahren, „um mögliche Ansprüche auf Erstattung gegenüber der Airline zu belegen“.
Worauf man bei Flugbuchungen und am Flughafen achten sollte
Allgemeinen Ratschläge für Flugbuchungen hat auch die AK Steiermark gegenüber 5 Minuten: „Flugbuchungen sollen tunlichst direkt bei der Fluglinie und nicht über Buchungsplattformen erfolgen. Buchungsbestätigungen immer ausdrucken und bei Problemen bei der Buchung den Buchungsverlauf dokumentieren.“ Zudem sollte man immer die Bedingungen der Airlines genau lesen – vor allem in Bezug auf das (Hand-)Gepäck und die vorgegebenen Maße und Gewichte. Außerdem rät die Konsumentenschutz-Bereichsleiterin Bettina Schrittwieser auf Nachfrage, immer rechtzeitig am Flughaffen zu sein. „Vor allem am Urlaubsort kann es zu langen Wartezeiten für den Check-In kommen, weil viele Flughäfen in der Haupturlaubszeit überlastet sind.“
Flug in den Urlaub? Worauf man achten muss
- Flüge tunlichst direkt bei der Fluglinie buchen
- Buchungsbestätigungen ausdrucken, bei Problemen Buchungsverlauf dokumentieren
- Bedingungen der Airlines genau lesen – vor allem im Bezug auf das Gepäck
- rechtzeitig am Flughafen sein