Hunderte Euro automatisch aufs Konto: Millionen bekommen jetzt Geld
Viele Österreicher haben den Steuerausgleich schon gemacht, so mancher kümmert sich allerdings nicht wirklich darum. Für die Steuerausgleich-Muffel unter den Österreichern hat der Staat allerdings vorgesorgt.
Hunderte bis tausende Euro bekommen Menschen in Österreich jedes Jahr im Rahmen des Steuerausgleichs vom Staat rücküberwiesen. Zu viel bezahlte Steuer landet dabei wieder am Konto der Betroffenen. Hunderttausende kümmern sich dabei auch effektiv bereits früh im Jahr darum und rechnen wohl auch mit einer saftigen Rückzahlung. Andere wiederum müssen den Steuerausgleich bis Ende Juni spätestens gemacht haben, unter anderem weil sie zwei Jobs gleichzeitig haben, oder weil sie neben der Pension noch ein Gehalt beziehen. Für sie bedeutet die Arbeitnehmerveranlagung jedes Jahr eine teils hunderte bis tausende Euro schwere Nachzahlung. Mehr dazu auch hier: Pension und Arbeit: Tausende Euro Nachzahlung „gar nicht so selten“.
Automatische Arbeitnehmerveranlagung seit 1. Juli
Und dann gibt es noch die dritte Gruppe: Jene Menschen, denen der Steuerausgleich schlicht und ergreifend egal ist. Einerseits deshalb, weil sie nichts zusätzliches abzusetzen haben, andererseits auch, weil sie nicht wissen, was sie alles absetzen können. So oder so hat der Staat für diese Personen vorgesorgt, damit sie nicht jedes Jahr leer ausgehen. Dafür gibt es ab Juli jeden Jahres die „automatische Arbeitnehmerveranlagung“ (AANV).
Machst du deinen Steuerausgleich immer?
Über eine Million Bescheide, im Schnitt rund 424,52 Euro
Diese dritte Gruppe an Personen ist dabei gar nicht so klein, wie das Finanzministerium nun auf Nachfrage von 5 Minuten nun exklusiv darstellt. Mit Stand 3. August 2026 wurden nämlich bereits über 1,06 Millionen solcher Bescheide erlassen. Das gesamte Guthaben, welches der Staat dadurch automatisch an die Bürger ausbezahlt hat? 452.346.560 Euro – macht im Schnitt rund 424,52 Euro pro automatischem Steuerausgleich. 4,8 Millionen „Subjekte“ habe man wie schon im Vorjahr zur Berechnung des AANV ausgewählt, wobei nicht jede Berechnung zu einem Guthaben führe. Daher könne man nicht daraus ableiten, wie viele Fälle noch offen seien, heißt es aus dem Ministerium weiter.
Selbst gemachter Steuerausgleich bringt oft höheres Guthaben
Der Vergleich mit einer selbst beantragten Arbeitnehmerveranlagung, die oft hunderte bis tausende Euro mehr bringt, sei nicht aussagekräftig, „da bei einer beantragten ANV auch außergewöhnliche Belastungen wegen Krankheit und Werbungskosten oder der Familienbonus Plus, die das Finanzministerium nicht automatisch gemeldet bekommen, berücksichtigt sind“. Dass die Guthaben in diesen Fällen meist höher sind, darüber haben wir dieses Jahr bereits mehrfach berichtet. So etwa in zwei Fällen in der Steiermark, wie die Arbeiterkammer (AK) gegenüber 5 Minuten exklusiv berichtete. In beiden Fällen gab es tausende Euro zurück. Mehr dazu unter anderem hier: 14.000 Euro in 20 Minuten: So hat sich Grazer viel Geld geholt.
Wann du den Steuerausgleich selbst machen solltest
Vor allem Arbeiterkammer-Experten verweisen stets darauf, dass man den Steuerausgleich selbst machen sollte, da man ansonsten auf viel Geld verzichten würde, weil dem Staat manche Informationen, wie Krankenkosten und dergleichen, eben nicht vorliegen. Bereits im Vorjahr hat auch das Finanzministerium gegenüber 5 Minuten jenen Personen geraten, die Arbeitnehmerveranlagung selbst zu machen, die Spezial-Posten abzusetzen haben. Nun weist man darauf hin, dass wenn man keien Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder den Familienbonus Plus geltend machen kann, das Guthaben „nicht vom automatisch berechneten Steuerausgleich“ abweichen würde.