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Das Bild auf www.5min.at zeigt eine Billa-Filiale.
Unter anderem bei BILLA war das Produkt im Verkauf.

Joghurt-Rückruf bei BILLA und Co.: Bekannte Marke warnt jetzt vor diesem Produkt

Wie BILLA auf seiner Website nun berichtet, ruft die NÖM AG aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ein Vanille-Joghurt zurück.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
1 Minute Lesezeit(221 Wörter)
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Das „NÖM Mix Vanille 180G“-Joghurt wird derzeit zurückgerufen. Betroffen ist das Produkt mit der V-EAN/GTIN 9019100193902 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum bis 30. August 2026. Das bekannte Joghurt wird deswegen zurückgerufen, weil es „möglicherweise in Spuren das Allergen Pistazie, welches nicht auf der Verpackung angeführt ist“, enthalten könnte. Das Produkt wurde unter anderem bei BILLA verkauft, wie man auf der Website sehen kann.

Dieses NÖM-Joghurt ist derzeit von einem Produktrückruf betroffen:

  • NÖM Mix Vanille 180g
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 30. August 2026
  • V-EAN/GTIN: 9019100193902
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt ein Vanille-Joghurt, das zurückgerufen wird.
©NÖM AG
Dieses Joghurt wird aktuell zurückgerufen.

Deshalb wird das NÖM-Joghurt zurückgerufen

Betroffen sind also vor allem Allergiker. BILLA dazu im Rückruf: „Konsumenten mit Pistazien-Allergie werden aufgefordert, das Produkt nicht zu konsumieren.“ Für jene Personen, die keine solche Allergie haben, sei der Verzehr „unbedenklich“, erklärt man weiter. Das Mindesthaltbarkeitsdatum findet man am Deckel der Verpackung jedes einzelnen Produkts. Den betroffenen Warenbestand hat der Supermarkt-Riese bereits aus dem Verkauf genommen. Wie ein 5 Minuten-Lokalaugenschein zeigt, wird das Joghurt auch bei SPAR zurückgerufen.

Bild auf 5min.at zeigt ein Schild bei einer Supermarktkasse.
©5 Minuten
Auch bei SPAR wird das Produkt aktuell zurückgerufen, wie ein 5 Minuten-Lokalaugenschein zeigt.

NÖM AG „bedauert den Vorfall“

Hat man betroffene Produkte bereits erworben, kann man diese ab sofort auch ohne Kassenbon wieder retournieren. Abschließend heißt es noch: „Die NÖM AG bedauert den Vorfall und entschuldigt sich bei allen Kund:innen für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Die Warnung besagt nicht, dass das Gesundheitsrisiko vom Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber verursacht worden ist.“

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Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 11.08.2026 um 00:22 Uhr aktualisiert
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