Pensionistin zahlt seit Mai bis zu 150 Euro für Fahrt zum Arzt
Seit 1. Mai 2026 gelten strengere Regeln bei Krankentransporten. Seither müssen gewisse Krankentransporte selbst bezahlt werden, wenn eine Gehunfähigkeit nicht vorliegt. Der PVÖ zeigt nun, was das für Betroffene konkret bedeutet.
Seitens der ÖGK meinte man Anfang Mai gegenüber 5 Minuten, dass man hier lediglich den Begriff er Gehunfähigkeit präzisiert hätte. Grundlage dafür sei nämlich eine „Zunahme von Transportverordnungen, die aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben“, erklärte die ÖGK auf Nachfrage. Eine Gehunfähigkeit liegt übrigens dann vor, „wenn der/die Versicherte nicht in der Lage ist, sich außerhalb der Wohnung fortzubewegen – auch nicht in Begleitung oder unter Verwendung einer Gehhilfe.“ Alles zum Thema könnt ihr hier in der 5 Minuten-Recherche nachlesen: ÖGK zahlt nicht mehr jeden Krankentransport: Was das für dich bedeutet.
In diesen Fällen muss man weiter nicht zahlen:
- Personen mit Rezeptgebührenbefreiung
- Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
- Fahrten zu Dialyse-, Chemo-, Strahlen- und Immuntherapien
- Transporte im Zusammenhang mit Organtransplantationen inklusive Nachbetreuung
- Transporte in stationäre Hospiz- oder Palliativeinrichtungen
- zeitkritische Transporte (Rettungs- und Notarztfahrten)
Manche können sich „Anreise schlicht nicht mehr leisten“
Seitens des Pensionistenverbands Österreich (PVÖ) meint man nun, dass sich deshalb nun mehrere, ältere Menschen an den Verband wenden würden. Diese würden berichten, „dass sie notwendige Arzttermine verschieben oder ganz absagen müssen, weil sie sich die Anreise schlicht nicht mehr leisten können“, meint PVÖ-Präsidentin Birgit Gerstorfer. Anhand zweier aktueller Fälle aus ländlichen Regionen möchte man aufzeigen, was das für Betroffene nun auch ganz konkret bedeutet. „Wer medizinische Versorgung braucht, darf nicht daran scheitern, dass der Weg zur Ärztin oder ins Krankenhaus unbezahlbar wird“, kritisiert Gerstorfer.
Pensionistin auf Krankentransporte angewiesen
Eines der Beispiele ist etwa eine Pensionistin, die auf einen Rollator angewiesen ist und so nur kurze Wegstrecken schafft. Ihren Hausarzt, das Krankenhaus und mehrere weitere Fachärzte könne sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln entweder gar nicht oder nur schwierig erreichen. „Für sie bedeutet der Wegfall der Kostenübernahme zusätzliche Ausgaben von bis zu 150 Euro für einen einzigen Arzttermin. Mit ihrer geringen Pension sind diese Kosten auf Dauer schlicht nicht finanzierbar“, erklärt der PVÖ.
Weitere Pensionistin nach mehreren Stürzen kaum noch mobil
Ein weiterer Fall betrifft ebenfalls eine Pensionistin, die im ländlichen Raum lebt. Sie ist nach mehreren Stürzen kaum noch mobil und benötigt derzeit regelmäßig Infusionsbehandlungen. Bereits der Weg zum Hausarzt ist für sie nur mit Taxi möglich und verursacht dementsprechend jedes einzelne Mal Extrakosten. Und: „Facharzttermine sind für sie seit der Änderung der Krankentransport-Regelung praktisch nicht mehr wahrnehmbar.“
PVÖ fordert, Einschränkungen zurückzunehmen
Besonders hart betroffen von der Präzisierung des Begriffs Gehunfähigkeit seien laut PVÖ eben ältere Menschen im ländlichen Raum, wo Busse selten fahren, Haltestellen weit entfernt oder medizinische Einrichtungen ohne Auto kaum bis gar nicht erreichbar sind. Man fordert daher die Krankenkassen und die Bundesregierung auf, die Einschränkungen bei der Kostenübernahme von Krankentaxis zurückzunehmen – vor allem dann, wenn Betroffene aufgrund ihres Gesundheitszustandes oder fehlenden Mobilitätsalternativen den Weg nicht selbst bewältigen können, so der PVÖ.
„Nicht jede Pensionistin und nicht jeder Pensionist hat Angehörige, Nachbarn oder Freunde, die als Fahrdienst einspringen können. Viele ältere Menschen leben allein oder ihre Familien wohnen weit entfernt. Es darf nicht vom familiären Umfeld abhängen, ob jemand eine notwendige Behandlung wahrnehmen kann.“
PVÖ-Präsidentin Birgit Gerstorfer