NoVA-„Strafen“: Hunderte Kontrollen bringen eine Million Euro
Bei Schwerpunktkontrollen des Amts für Betrugsbekämpf und des Finanzamts zum Thema Normverbrauchsabgabe (NoVA) wurden im Mai 2026 hunderte Fahrzeuge angehalten und überprüft und fast eine Million Euro vorgeschrieben.
Dazu hat man neben der Bearbeitung von Anzeigen vor allem auf regionale Kontrollschwerpunkte gesetzt. Die Ergebnisse wurden anschließend an das Finanzamt weitergeleitet, wo die nicht bezahlten Steuern vorgeschrieben werden. Finanzminister Markus Marterbauer dazu: „Betrugsbekämpfung ist ein vorrangiges Ziel meiner Politik. Wer für sein Fahrzeug nicht die vorgeschriebenen Steuern und Abgaben zahlt, wird zur Verantwortung gezogen. Auch auf der Straße gilt: kein Pardon für Steuersünder.“
921 Kontrollen, eine Million Euro vorgeschrieben
Im gesamten Zeitraum wurden insgesamt 921 Kontrollen durchgeführt, wobei der Anlass dafür sowohl eingegangene Anzeigen als auch eigene Wahrnehmungen der Kontrollorgane waren. Am bundesweiten Kontrolltag waren es ganze 369 Fahrzeuge, die angehalten und überprüft wurden. Und tatsächlich: In bisher 210 Fällen wurden insgesamt 976.571,92 Euro an Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer vorgeschrieben, rund 100 weitere Fälle befinden sich derzeit noch in Prüfung, heißt es aus dem Finanzministerium.
Weitere Verstöße bringen Strafen von rund 20.000 Euro
Im Rahmen der Kontrollen wurden allerdings auch noch weitere Verstöße festgestellt. Aus dem Ministerium heißt es diesbezüglich: „Dazu zählten nicht zur Sozialversicherung angemeldete Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, fehlende Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie fehlende Unterlagen bei Entsendungen aus dem Ausland nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz.“ In 21 Fällen folgen diesbezüglich nun auch Anzeigen, die daraus erwarteten Strafen belaufen sich auf rund 20.000 Euro.
Finanzpolizei stellt auch offene Steuerrückstände fest
Darüber hinaus stellte die Finanzpolizei auch offene Steuerrückstände fest. Forderungen in Höhe von 23.878 Euro wurden bereits unmittelbar vor Ort gepfändet, bei einem Betrieb wurde zudem ein Sicherstellungsauftrag mit Forderungspfändungen in Höhe von 941.000 Euro erlassen. Hier wurde nämlich festgestellt, dass der Betrieb seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen war.