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/ ©Fotomontage: Canva
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt zwei Pensionisten mit Zetteln in der Hand und Euroscheine im Hintergrund.
Geht es nach NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger sollen die Pensionen in Österreich bei Eltern verpflichtend geteilt werden.

Pension teilen: NEOS-Chefin will diese Österreicher dazu verpflichten

NEOS-Chefin und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger war Montagabend, am 17. August 2026, im ORF-Sommergespräch zu Gast. Thema waren auch die Pensionen. Sie fordert etwa ein verpflichtendes Pensionssplitting.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(382 Wörter)
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Im ORF-Sommergespräch mit NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger hat auch der Bundeskanzler bzw. eine Aussage von ihm etwas Platz eingenommen. Kürzlich hatte dieser gemeint, Kinderbetreuung sei keine Arbeit. Die Aussage hatte er später dann wieder zurückgenommen bzw. relativiert. Nichtsdestotrotz wurde Meinl-Reisinger darauf angesprochen, ist doch dieses Thema gerade im Hinblick auf die Pensionen hierzulande ein bedeutendes. In diesem Rahmen forderte sie im Sommergespräch ein verpflichtendes Pensionssplitting. Heißt: Eltern teilen sich die erworbenen Pensionsansprüche eine gewisse Zeit lang auf. Aktuell ist das noch freiwillig und wurde im Vorjahr von fast 1.900 Paaren in Anspruch genommen: So viele wie noch nie verzichten freiwillig auf Teil der Pension.

Foto in Beitrag von 5min.at zeigt Außenministerin Beate Meinl-Reisinger vor einem roten Hintergrund.
©BMEIA / Michael Gruber
NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger tritt für das verpflichtende Pensionssplitting ein.

Was ist Pensionssplitting?

Dabei handelt es sich um die Möglichkeit zur Übertragung von Pensionskontogutschriften. Bis zu 50 Prozent der Pensionskontogutschrift können dabei übertragen werden – und das für die ersten sieben Jahre nach der Geburt des Kindes (bei mehreren Kindern maximal 14 Jahre). Übertragen wird dabei von jenem Elternteil, das überwiegend arbeitet, an jenes Elternteil, das sich überwiegend der Kindererziehung widmet und kaum bis gar nicht erwerbstätig ist. Die Jahreshöchstbeitragsgrundlage in Höhe von 97.020 Euro (im Jahr 2026) des Elternteils, dem die Teilgutschrift übertragen wird, darf dabei nicht überschritten werden.

Für Meinl-Reisinger ist es höchste Zeit, für eine faire Aufteilung zu sorgen

In den meisten Fällen würden davon Mütter profitieren, wie auch die Zahlen des vergangenen Jahres zeigen. In 1.865 Fällen wurde 13 Mal die Pensionsgutschrift von Frauen an Männer übertragen, in den übrigen 1.852 Fällen war es umgekehrt, wie die großen Pensionsversicherer um SVS, BVAEB und PVA gegenüber 5 Minuten erklärten. So soll auch der jeweils andere Elternteil, der nicht arbeitet vom erwerbstätigen Elternteil Pensionsansprüche erwerben. Für sie sei es höchste Zeit, für eine faire Aufteilung zu sorgen, so Meinl-Reisinger.

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Änderungen beim freiwilligen Pensionssplitting nicht angedacht

Wir haben im April dieses Jahres bereits bei den Pensionistenvertretern und beim Sozialministerium zu diesem Thema nachgefragt. Aus dem Ministerium hieß es dazu gegenüber 5 Minuten nur, dass Änderungen beim freiwilligen Splitting derzeit nicht angedacht seien. Es handle sich „um eine freiwillige Entscheidung, die zur jeweiligen Lebenssituation der Familien passen muss“.

Pensionssplitting „löst das Problem nicht alleine“

Die Pensionistenvertreter rund um die Präsidentin des Pensionistenverbands Österreich (PVÖ), Birgit Gerstorfer, und die Seniorenbundpräsidentin Ingrid Korosec sehen im Pensionssplitting „ein wichtiges Instrument zur Gleichstellung von Mann und Frau im Erwerbsleben und für eine Verringerung des Gender-Pension-Gaps“, so Korosec etwa. Für Gerstorfer sei Pensionssplitting ein Baustein, um die Lücke zwischen Männern und Frauen zu verkleinern. „Es löst das Problem aber nicht allein“, so die PVÖ-Präsidentin gegenüber 5 Minuten. Welche Maßnahmen sonst noch angedacht und gefordert werden, erfahrt ihr hier: Freiwilliger „Pensions-Verzicht“: „Löst das Problem nicht alleine…“.

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