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Bild auf 5min.at zeigt das AMS und Geld
Das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe, die beide "vom" AMS ausgezahlt werden, sind an gewisse Bedingungen gebunden.

AMS-Strafen: Wie oft und wann Österreichern das Geld gesperrt wurde

In gewissen Fällen kann das AMS die Zahlung des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe aussetzen oder gänzlich einstellen. Vor allem letzteres ist in den ersten sechs Monaten 2026 deutlich öfter geschehen als im Vorjahr.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
3 Minuten Lesezeit(598 Wörter)
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Über 364.000 Menschen waren in Österreich Ende Juli 2026 als arbeitslos oder in Schulung gemeldet. Ist das der Fall, bekommt man für gewöhnlich Arbeitslosengeld oder in weiterer Folge Notstandshilfe. An die Auszahlung dieser Leistungen sind allerdings Bedingungen geknüpft. Erfüllt man diese Bedingungen nicht, kann das Geld entweder für gewisse Tage bzw. bis zu acht Wochen gesperrt oder die Zahlung gar gänzlich eingestellt werden. Letzteres tritt dann ein, wenn es innerhalb eines Jahres gleich zu mehreren Sperren wegen Arbeitsverweigerung oder -vereitelung kommt. Der Leistungsbezug lebt in diesen Fällen erst dann wieder auf, „wenn die Betroffenen einer nachhaltigen und vollversicherten Beschäftigung nachkommen“, heißt es seitens des AMS gegenüber 5 Minuten, das der Redaktion exklusiv die Zahlen des ersten Halbjahres zur Verfügung gestellt hat.

885-Mal komplette Einstellung der AMS-Auszahlung

Zu einer solchen kompletten Einstellung der Auszahlung ist es in den ersten sechs Monaten in immerhin 885 Fällen gekommen, wobei in 184 Fällen das Arbeitslosengeld und in 701 Fällen die Auszahlung der Notstandshilfe eingestellt worden ist. Insgesamt zeigt sich in diesem Punkt ein deutlicher Anstieg im Vergleich zur ersten Jahreshälfte des Vorjahres, wo in 799 Fällen eine der beiden Leistungen vom AMS eingestellt worden ist.

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Strafen nach Eigenkündigung oder „Fristloser“

Leicht gesunken sind dagegen die Sanktionen für jene Menschen, die selbst gekündigt haben oder fristlos vom Dienstgeber gekündigt wurden. In beiden Fällen wird die Auszahlung für die ersten vier Wochen gesperrt. Das ist beim Arbeitslosengeld im ersten Halbjahr in 11.705 Fällen geschehen, bei der Notstandshilfe waren es 1.423 Personen. Im ersten Vorjahres-Halbjahr waren es insgesamt noch 260 Fälle mehr, in denen die Leistungen wegen einer Eigenkündigung oder einer fristlosen Entlassung vier Wochen lang gesperrt wurden.

Wochenlange Sperren für tausende Arbeitslose

Ebenfalls leicht gesunken sind die Sanktionen nach Paragraph 10. Sperren gibt es in diesen Fällen dann, „wenn eine zumutbare Beschäftigung abgelehnt wird oder wenn jemand durch das eigene Verhalten verhindert, dass ein mögliches Dienstverhältnis zustande kommt“, so das AMS gegenüber 5 Minuten. Und weiter: „In diesem Fall spricht das Gesetz von Arbeitsvereitelung. Eine Sperre kann auch dann eintreten, wenn eine Person ohne wichtige Gründe eine notwendige Schulung ablehnt oder an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht teilnimmt oder ausreichende Eigeninitiative bei der Jobsuche nicht nachweisen kann.“ Der AMS-Bezug kann dann für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen gesperrt werden. In den ersten sechs Monaten wurde in 37.354 Fällen die Auszahlung von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe kurzzeitig ausgesetzt, im Vorjahr war das von Jänner bis Juni bei 38.475 Personen der Fall.

Tageweise Sanktionen vom AMS

Schließlich gibt es noch Sanktionen nach Paragraph 49. Diese treten dann ein, wenn man bei Schulungen ohne triftigen Grund tageweise fehlt. In diesem Fall verlieren Betroffene nur an den Fehltagen ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Das war von Jänner bis Juni 2026 in 25.651 Fällen der Fall, im Vorjahr waren es 25.001 Betroffene. In 9.944 Fällen wurden im ersten Halbjahr 2026 Arbeitslosengeld-Bezieher sanktioniert, in 15.707 Fällen waren es Bezieher von Notstandshilfe. Alle Sanktionen des ersten Halbjahres zusammengezählt, sind diese im Vergleich zum Vorjahr um 645 Fälle zurückgegangen.

„Die große Mehrheit der arbeitsuchenden Menschen will so rasch wie möglich wieder arbeiten. Das zeigen auch die Zahlen des AMS: Nur rund 4,8 Prozent aller von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen haben in der ersten Jahreshälfte 2026 eine zeitlich befristete Sperre des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe wegen Arbeitsverweigerung bzw. Arbeitsvereitelung oder wegen tageweisen Fernbleibens von einer Schulung (ohne triftigen Grund) erhalten.“

AMS-Pressestelle exklusiv gegenüber 5 Minuten

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 30.08.2026 um 08:02 Uhr aktualisiert
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