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/ ©Fotomontage: FinanzOnline & Canva
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt eine verzweifelte Frau vor einem FinanzOnline-Hintergrund.
Vor allem älteren Menschen möchte man so den Zugang zu online-Services ermöglichen.

30.000 Österreicher lassen sich bei FinanzOnline helfen

Eine Änderung im Jänner dieses Jahres hat dafür gesorgt, dass sich Menschen von einer Vertrauensperson in finanziellen Belangen helfen lassen können. Diesen Service nutzen bereits tausende Menschen hierzulande.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(274 Wörter)
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Der neue Service richtet sich vor allem an jene Menschen, die bei der Nutzung von FinanzOnline Unterstützung benötigen und dafür eben eine Person ihres Vertrauens – vorwiegend aus dem privaten Umfeld – bevollmächtigen möchten. Dabei handelt es sich um eine unentgeltliche Vertretung, mittlerweile machen laut Finanzministerium bereits rund 30.000 Personen davon Gebrauch. Das Finanzministerium dazu: „Damit soll der Zugang zu online-Services der Finanzverwaltung niederschwelliger gestaltet werden.“

Wer darf bei FinanzOnline vertreten werden und wer kann vertreten?

Vertreten werden dürfen:

  • volljährige und voll handlungsfähige Personen
  • Personen, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit – wie etwa Pensionseinkünfte – bekommt
  • Personen, die eine volljährige, voll handlungsfähige Vertrauensperson bevollmächtigen möchte

Vertreten dürfen:

  • volljährige, voll handlungsfähige Personen
  • man darf höchstens vier andere Personen vertreten

Was die FinanzOnline-Vertretung kann

Die Vertretung kann dann etwa die Steuererklärung einbringen, Rückzahlungsanträge stellen oder Kontodaten ändern. Wie das Ministerium gegenüber 5 Minuten im Mai erklärte, sei „jederzeit nachvollziehbar, wer für wen tätig wird“. Die Vertretung könne auch „jederzeit wieder widerrufen werden“. Zusätzlich endet die Vertretung automatisch, wenn eine der beiden Personen – also der Vertretene oder die Vertretung – stirbt.

Wie man die FinanzOnline-Vertretung beantragen kann

Dass die vertretene Person selbst keine ID Austria oder EU-eID benötigt, sei ein weiterer Vorteil. „Die Vertretung wird über ein Formular bekannt gegeben und anschließend von der Vertrauensperson in FinanzOnline hochgeladen. Nach Prüfung durch das Finanzamt kann der Service genutzt werden“, so das Ministerium. Die Vertrauensperson kann dann mit der eigenen ID Austira oder dem EU-Login einsteigen und entscheiden, ob man für sich selbst oder für die vertretene Person tätig werden möchte. Zum Formular, um eine solche unentgeltliche Vertretung zu beantragen, kommst du übrigens hier online auf der Seite des Finanzministeriums. Ist es ausgefüllt, muss es die Vertrauensperson in FinanzOnline über die Funktion „Weitere Services – Vertretungsbeziehung verwalten“ noch hochladen. Andere Optionen gibt es nicht.

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