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/ ©Atlantic Ambience/Pexels
Foto auf 5min.at zeigt eine Frau, die ein Auto fährt.
Einige Änderungen bezüglich verschiedener Fristen treten beim Führerschein mit September ein.

Führerschein-Änderungen ab September: Ministerium zeigt, was jetzt neu ist

Mit 1. September hat es einige Änderungen im Führerscheingesetz hierzulande gegeben. Das Mobilitätsministerium hat in einem Social Media-Posting jetzt zusammengefasst, was das für die Menschen in Österreich bedeutet.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(365 Wörter)
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Die Änderungen betreffen etwa die Führerscheinprüfung. Hat man sie bisher nicht geschafft, musste man zwei Wochen lang warten, nun sind nur noch zwölf Tage lang notwendig. Deutlich heftiger erwischt es aber Schummler. Versucht man, bei der Prüfung zu schummeln, wird man statt wie bisher neun ganze 18 Monate lang gesperrt.

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Gültigkeitsdauer und internationaler Führerschein

Auch an der Gültigkeitsdauer der Scheine wurde teilweise geschraubt. So ist der C- und D-Führerschein (Bus und LKW) ab dem vollendeten 60. Lebensjahr fünf Jahre lang gültig – anstatt wie bisher nur zwei Jahre lang. Internationale Führerscheine des Wiener Übereinkommens sind ab September drei Jahre lang gültig. Ist man ohne einen internationalen Führerschein unterwegs und gerät in eine Kontrolle, werden sie ab sofort so behandelt, wie jemand, der seinen Führerschein zu Hause vergessen hat. Lässt man außerdem eine Lenkberechtigung aus einem Land, das nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ist, in einen österreichischen Schein umschreiben, erhalten die Fahrer ab sofort eine Bestätigung, mit der sie bis zum Erhalt des neuen Führerscheins fahren können, so das Ministerium.

Führerscheinverlust oder -verzicht

Schließlich gibt es noch Änderung, sollte man den Führerschein verlieren oder auf diesen verzichten wollen. Das Ministerium zu ersterem: „Die Verlustbestätigung des Führerscheins wird von vier auf acht Wochen verlängert.“ Man hat also ab sofort doppelt so lange Zeit, einen Neuen zu bekommen. Entscheidet man sich dafür, auf den Führerschein zu verzichten, muss man ihn bei der Behörde abgeben. Bei einem Teilverzicht bekommt man einen neuen, angepassten Schein mit den übrigen noch verbliebenen Führerscheinklassen ausgestellt.

Was sich beim Führerschein mit 1. September 2026 geändert hat:

  • Führerscheinprüfung nicht geschafft? Wiederantritt ab sofort nach zwölf statt erst nach 14 Tagen möglich
  • Sperrfrist nach Schummelversuch von neun auf 18 Monate angehoben
  • Gültigkeitsdauer von C- und D-Führerschein ab dem 60. Lebensjahr von zwei auf fünf Jahre angehoben
  • internationale Führerscheine nach Wiener Übereinkommen künftig drei Jahre lang gültig
  • Führerschein von Nicht-EWR-Land in österreichischen umschreiben lassen: Fahrer erhalten ab sofort eine Bestätigung, mit der sie fahren können
  • Anzeigebestätigung nach Führerscheinverlust gilt jetzt acht statt wie bisher vier Wochen
  • neuer Führerschein bei Verzicht mit übrigen Lenkberechtigungsklassen

Was sich im September sonst noch so ändert

Mit September stehen übrigens neben den Führerschein-Änderungen noch so einige weitere Neuerungen an. So gilt ab Schulbeginn etwa das Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 Jahren, außerdem wird der Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson bei PVA-Begutachtungen ausgeweitet. Das und noch einiges mehr ändert sich mit dem neunten Monat des Jahres. Wir haben für euch hier einen Überblick zusammengestellt: Neu ab September 2026: Was sich in Österreich jetzt ändert.

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