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Symbolfoto von 5min.at: 50-Euro-Scheine zu einer Rolle zusammengerollt.
Teilnehmen können grundsätzlich Verbraucherinnen und Verbraucher, die über eine der unten genannten Banken in Investmentfonds investiert haben.

Tausende Euro Rückzahlung möglich: VKI hat Aktion gegen Banken gestartet

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht erneut gegen umstrittene Kick-Backs vor: Betroffene Fondsanleger können nun über eine neue Sammelaktion ihre Ansprüche gegenüber verschiedenen Banken prüfen lassen.

von Julia Resl Das Foto auf 5 Minuten zeigt die Redakteurin Julia Resl.
2 Minuten Lesezeit(315 Wörter)
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Kostenlose Hilfe für Bankkunden: Wie Finanz.at mitteilt, erweitert der Verein für Konsumenteninformation (VKI) seine Initiative zu Kick-Back-Zahlungen. Wer bei österreichischen Banken angelegt hat, kann seine Ansprüche jetzt ohne Risiko prüfen lassen.

Betroffene können mehrere hundert bis tausende Euro zurückfordern

Im Zentrum stehen sogenannte Bestandsprovisionen, die von Fondsgesellschaften an Banken flossen. Laut VKI hätten diese Zahlungen den Kunden transparent offengelegt werden müssen. Wie viel Geld Anleger zurückfordern können, richtet sich vor allem nach Volumen und Laufzeit des Fonds. Laut VKI summierten sich die Bestandsprovisionen oft auf jährlich 0,3 bis 1 Prozent des angelegten Vermögens. Je nach Fondsvermögen und Anlagedauer könnten Betroffene mehrere hundert bis mehrere tausend Euro zurückfordern.

VKI startet Sammelklage

Banken kassieren seit Jahren verdeckte Bestandsprovisionen für die Vermittlung und Verwaltung von Investmentfonds. Laut VKI war dies unzulässig: Eine Offenlegungspflicht bestand bereits vor 2007. Seitdem verlangt das Gesetz zudem einen Nachweis, dass diese „Kick-Backs“ dem Kunden nützen und keine Interessenkonflikte schüren. Erst ab 2018 habe die Branche diese Vorgaben laut VKI weitgehend umgesetzt.

Auch zahlreiche Kreditbearbeitungsgebühren für gesetzwidrig erklärt

Neben anderen Entgelten wurden auch zahlreiche Kreditbearbeitungsgebühren für gesetzwidrig erklärt. Betroffene Kunden können diese Beträge nun von ihren Banken zurückverlangen. Wie Finanz.at berichtet, bieten Unternehmen wie Jufina mittlerweile kostenlose Prüfungen für Ansprüche gegen heimische Institute an.

Derzeit können sich Kundinnen und Kunden folgender Banken beim VKI registrieren:

  • BAWAG P.S.K. (einschließlich Easybank, direktanlage.at und Hellobank)
  • BKS Bank
  • BTV Vier Länder Bank
  • Gutmann Kapitalanlage Gesellschaft
  • Raiffeisen Bank International (inklusive Raiffeisen Zentralbank)
  • Kathrein Privatbank
  • Schöller Bank
  • HYPO-BANK BURGENLAND
  • Hypo Tirol Bank
  • Hypo Vorarlberg Bank
  • HYPO Oberösterreich
  • Schelhammer Capital Bank (inklusive „die plattform“)
  • Bankhaus Carl Spängler

Wer sich anmelden kann

Die Aktion richtet sich an Privatpersonen, die vor 2018 über die betroffenen Banken Investmentfonds hielten oder erwarben – auch bereits verkaufte oder aufgelöste Depots zählen. Reine Einzelaktien oder Anleihen ohne Fondsbezug sind ausgenommen. Für die Registrierung sind Depotauszüge (aus 1996–2007 sowie ab 2008), eine Entbindung vom Bankgeheimnis und im Erbfall der Einantwortungsbeschluss einzureichen. Kunden können sich nun kostenlos für die Aktion registrieren.

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