Tausende Euro ab 2027: Diese Pensionisten bekommen mehr Netto vom Brutto
Während in den vergangenen Monaten deutlich mehr über Belastungen für Pensionisten berichtet wurde, wurde nun eine Entlastung im Sozialausschuss beschlossen: die Aktivpension. Wir haben hier den Überblick für euch.
Bis zu 15.000 Euro im Jahr bzw. bis zu 1.250 Euro im Monat soll die Aktivpension jenen Menschen bringen, die freiwillig über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten. Dieses Geld kommt in Form eines „Aktivitätsfreibetrags“ und wird dementsprechend von der Steuer abgezogen. Heißt: Je mehr Steuern man zahlt, desto mehr bekommt man auch raus. ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger betont im Rahmen des Beschlusses im Sozialausschuss: „Von der neuen Regelung profitieren sowohl Menschen, die ihren Pensionsantritt über das Regelpensionsalter hinaus verschieben, als auch Zuverdienerinnen und Zuverdiener, die Pension und Erwerbstätigkeit kombinieren.“ In Kraft treten soll die Aktivpension mit 1. Jänner 2027.
Wer von der Aktivpension in Österreich profitieren wird:
- Menschen, die ihren Pensionsantritt über das gesetzliche Regelpensionsalter hinausschieben
- Menschen, die bereits Pension beziehen und daneben weiterarbeiten
- Menschen, die in Teilpension sind
Mindestvoraussetzung: 40 Versicherungsjahre bei Männern, anfangs 34 Versicherungsjahre bei Frauen
Bist du schon in Pension?
Was es für die Aktivpension braucht
Lediglich über das Regelpensionsalter hinaus zu arbeiten oder in der Pension dazuzuverdienen reicht übrigens nicht, um Anspruch auf die Steuererleichterung zu haben. Es gilt nämlich grundsätzlich eine Mindestversicherungszeit von 480 Versicherungsmonaten (40 Jahre) für Männer und 408 Monaten (34 Jahre) für Frauen. Bei den Frauen startet man bewusst niedriger, „um insbesondere Zeiten der Kindererziehung zu berücksichtigen“, so Wöginger. Ab 2028 wird die Voraussetzung um zwölf Monate pro Jahr angehoben – bis sie bei den Männern angekommen sind. Das geschehe parallel zur Anhebung des Frauenpensionsalters, so die ÖVP.
Wie viele von Aktivpension betroffen sind
Hat man die erforderlichen Mindestversicherungszeiten noch nicht erfüllt, ist aber vor dem 1. Juli 2026 in Pension gegangen, gibt es eine Übergangsregelung. Durch weitere aktive Erwerbstätigkeit kann man sich nachträglich für die Begünstigung qualifizieren. Hat man die Voraussetzungen nun erfüllt, fallen für die Dienstnehmer übrigens auch keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr an. Bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften wird der Freibetrag bereits in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt. Betroffen davon sind aktuell rund 90.000 Personen, wie das Sozialministerium gegenüber 5 Minuten erklärt. Für die wirtschaftliche Prognose habe man „die Ist-Zahlen an bestehenden Zuverdienern und Aufschiebern herangezogen“. Macht rund 68.000 Zuverdiener und knapp 22.000 Aufschieber.
Beispiele, wie die Aktivpension wirkt:
- Krankenpfleger mit geringem Zuverdienst
Ein Krankenpfleger ist bereits in Pension, arbeitet zur Bruttopension von 1.700 Euro rund fünf Stunden pro Woche weiter. Für diese fünf Stunden bekommt er zusätzlich 500 Euro im Monat. Durch die Aktivpension wird er jährlich noch einmal um 1.630 Euro profitieren.
- Verkäuferin in Teilzeit
Eine Verkäuferin bekommt 2.000 Euro Bruttopension monatlich, sie arbeitet Teilzeit mit 20 Stunden die Woche nach dem Regelpensionsalter weiter und bekommt durch den Job noch einmal 2.000 Euro im Monat. Durch die Aktivpension ergibt sich für sie ein jährlicher Vorteil von 7.668 Euro.
- Industriearbeiter mit moderatem Zuverdienst
Ein Industriearbeiter bekommt brutto monatlich 2.400 Euro an Pension ausgezahlt, bleibt seinem Betrieb aber für etwa zwölf Stunden die Woche erhalten. Dafür bekommt er 1.250 Euro brutto monatlich zusätzlich. Die Aktivpension bringt ihm noch einmal einen jährlichen Vorteil von 6.099 Euro. Schiebt er seinen Pensionsantritt auf und arbeitet Vollzeit für 4.000 Euro brutto weiter, beträgt die Entlastung sogar 7.269 Euro im Jahr.
- Büroangestellte mit höherem Zuverdienst
Eine Büroangestellte bekommt 3.000 Euro Pension pro Monat und arbeitet nach dem Antrittsalter rund 30 Stunden die Woche weiter. Dafür bekommt sie 3.000 Euro im Monat. Durch die Aktivpension wird sie um weitere 8.296 Euro im Jahr enlastet.
„Habe lange und hart dafür gekämpft“
Erfreut über den Beschluss zeigt sich auch Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec. Damit sei man der Gesetzwertung „einen weiteren Schritt näher“. Korosec dazu: „Ich war hier Pionierin. Ich habe lange und hart dafür gekämpft, dass freiwilliges Arbeiten in der Pension attraktiv wird. Mit dem Freibetrag von 15.000 EUR pro Jahr ab 1. Jänner 2027 und dem Wegfall der Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung ist meine Forderung nach mehr Netto vom Brutto endlich umgesetzt. Wer in der Pension weiterarbeiten kann und will, soll steuerlich und bürokratisch entlastet werden.“ Von der Möglichkeit der Aktivpension würden nicht nur Betroffene, sondern auch Unternehmen und die gesamte Gesellschaft profitieren.
„Es ist doch absurd, 50 Jahre Wissen und Erfahrung aufzubauen – und dann…“
Doch Korosec sieht zwei allgemein Notwendigkeiten: „Erstens müssen wir Menschen, die arbeiten können und wollen, durch Gesundheitsförderung, Weiterbildung und altersgerechte Arbeitsplätze möglichst lange im Erwerbsleben halten. Zweitens müssen wir jenen, die nach Erreichen des Pensionsalters freiwillig weiterarbeiten wollen, einen echten finanziellen Anreiz geben. Genau hier setzt die Aktivpension an. Es ist doch absurd, 50 Jahre Wissen und Erfahrung aufzubauen – und dann ab einem Stichtag nicht mehr zu nutzen.“