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auf dem bild von 5min.at sieht man polizeiautos und eine absperrung.
Ermittler suchen weitere Verdächtige hinsichtlich des Missbrauchsfall in Oberösterreich.

Neue Details im Missbrauchsfall: Dritter Mann sollte dabei sein

Nach dem Tod einer Frau in Marchtrenk in Oberösterreich gibt es neue Erkenntnisse. Ein dritter Mann soll am Tatabend dabei gewesen sein. Zudem prüfen die Ermittler weitere mögliche Taten.

von Elisa Auer Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
3 Minuten Lesezeit(586 Wörter)
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Nach dem Tod einer 40-jährigen Frau in Marchtrenk (Bezirk Wels-Land) weiten die Ermittler ihre Untersuchungen aus. Neben den beiden bereits inhaftierten Männern gibt es Hinweise auf einen weiteren Beteiligten. Auch mögliche weitere Taten werden geprüft.

Dritter Mann sollte am Tatabend kommen

Im Fall rund um den Tod einer Frau in Oberösterreich gibt es neue Erkenntnisse. Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet und die Staatsanwaltschaft Wels am Donnerstag bestätigte, soll ein dritter Mann bei den sexuellen Handlungen am Tatabend dabei gewesen sein. Er erschien allerdings nicht am Ort des Geschehens. Ob neben den bisher bekannten Verdächtigen noch weitere Personen beteiligt gewesen sein könnten, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Den Behörden liegen laut Staatsanwaltschaft Chatnachrichten vor, die den Verdacht auf weitere Taten und mögliche weitere Beteiligte begründen. Auch der Verdacht, dass es dabei um sexuelle Handlungen gegen Bezahlung gegangen sein könnte, wird geprüft. Für die beiden Männer, die sich bereits in Untersuchungshaft befinden, wurden psychiatrische Gutachten angeordnet.

Ex-Frau erhebt schwere Vorwürfe

Unterdessen sind weitere Angaben zum Hauptverdächtigen bekannt geworden. Die frühere Ehefrau des 51-Jährigen soll laut „Krone“ von schweren Misshandlungen berichtet haben. Die Staatsanwaltschaft bestätigte dazu lediglich, dass der Mann bislang nicht vorbestraft sei, den Strafverfolgungsbehörden aber bekannt gewesen sei. Zu möglichen früheren Verfahren oder dazu, ob die Ex-Frau noch als Zeugin befragt werden soll, wollte die Behörde keine näheren Angaben machen. Auch hinsichtlich der Tochter des Tatverdächtigen und der getöteten Frau äußerte sich die Staatsanwaltschaft nicht dazu, ob sie möglicherweise ebenfalls Gewalt oder Missbrauch ausgesetzt gewesen sein könnte.

Frau erlag schweren Verletzungen

Die 40-Jährige war am 26. Juni in ihrem Wohnhaus in Marchtrenk mit schweren, stark blutenden Verletzungen entdeckt worden. Ihre jugendliche Tochter fand die Frau. Für die 40-Jährige kam jede Hilfe zu spät. Eine Obduktion wurde angeordnet. Dabei wurden Verletzungen festgestellt, die den Verdacht auf schwere Missbrauchshandlungen erhärteten. Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen soll die Frau zum Zeitpunkt gemeinsamer sexueller Handlungen mit ihrem 51-jährigen Ehemann und einem weiteren Mann stark alkoholisiert und dadurch wehrlos gewesen sein.

Zwei Männer sitzen in U-Haft

Der zweite Verdächtige befindet sich ebenso wie der Ehemann in Haft. Er soll die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt haben und Reue zeigen. Gegen ihn wird in zwei Fällen wegen des Missbrauchs einer wehrlosen oder beeinträchtigten Person ermittelt. In einem Fall geht es laut Staatsanwaltschaft um eine besonders erniedrigende Begehungsweise. Dafür sieht das Gesetz einen Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren vor. Dem Ehemann wird hingegen Missbrauch einer wehrlosen oder beeinträchtigten Person mit Todesfolge vorgeworfen. Der gesetzliche Strafrahmen reicht hier von zehn bis 20 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe. Ob sich der Vorwurf im weiteren Verlauf zu einer Mordanklage entwickeln könnte, ist derzeit offen. Entscheidend wäre unter anderem, ob sich ein zumindest bedingter Tötungsvorsatz nachweisen lässt.

Sexualstrafrecht soll verschärft werden

Der Fall fällt zeitlich auch in eine angekündigte Debatte über eine mögliche Verschärfung des Sexualstrafrechts. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kündigte in der „ZIB 2“ eine entsprechende Evaluierung an. Noch im September soll eine Arbeitsgruppe ihre Arbeit aufnehmen. Dabei soll unter anderem geprüft werden, ob es bei den gesetzlichen Bestimmungen zu Missbrauchsdarstellungen Änderungen braucht. Auch der Umgang mit sogenannten Deepfakes soll rechtlich neu geregelt werden. Für alle Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

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