Vorwürfe gegen „Gunkl“: Es geht um Missbrauch eines 5-jährigen Mädchens
Gegen den Wiener Kabarettisten Günther Paal, bekannt unter dem Künstlernamen „Gunkl“, laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch. Er soll die Tochter seiner ehemaligen Partnerin missbraucht haben.
Die Staatsanwaltschaft Wien führt ein Ermittlungsverfahren gegen den bekannten österreichischen Kabarettisten Günther Paal, besser bekannt als „Gunkl“. Wie die Behörde gegenüber der APA bestätigte, steht der Mann unter dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie des Besitzes von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs. Auslöser der Ermittlungen war eine Selbstanzeige des Künstlers. Sein Verteidiger Florian Höllwarth bestätigte das laufende Verfahren gegenüber der APA, gab mit Verweis auf die Ermittlungen jedoch keine inhaltliche Stellungnahme ab.
Mutmaßlicher Missbrauch an Tochter der ehemaligen Lebensgefährtin soll zwei Jahre zurückliegen
Der mutmaßliche Missbrauch soll sich laut einem Bericht des ORF vor rund zwei Jahren zugetragen haben. Das betroffene Kind soll fünf Jahre alt sein. In der Causa liegt seit dem heutigen Mittwoch, dem 16. August 2026, eine Anklage gegen Günther Paal vor, wie im „Ö1-Mittagsjournal“ gemeldet wurde. Die Anklageschrift ist bislang nicht rechtskräftig.
Mutter soll Künstler erpresst haben
Fristen für die strafrechtliche Verjährung richten sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Strafmaß. Bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen beginnt die Verjährungsfrist bei Opfern unter 18 Jahren zudem meist erst ab deren Erreichen der Volljährigkeit zu laufen. Die Mutter des betroffenen Kindes soll laut Ö1-Mittagsjournal auf eine Anzeige gegen den Künstler verzichtet und ihn stattdessen zusammen mit ihrer eigenen Mutter erpresst haben. Beide Frauen befinden sich dem Bericht zufolge in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte zwar nicht die konkreten Hintergründe, wohl aber die Festnahme der beiden Frauen. Gegen sie liegt ebenfalls eine noch nicht rechtskräftige Anklage vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.