Im Geschäft und online: Was sich beim Einkaufen ändert – und wer profitiert
Sowohl online als auch offline im Geschäft stehen einige Änderungen an. Wir haben hier jetzt den Überblick für euch und wissen ganz genau, was alles neu und was anders sein wird.
Bereits mit 27. September 2026 sind erste Neuerungen bei Shops eingetreten. Für sie gelten ab sofort „besondere Informationspflichten, mit denen sie vor dem Kauf über gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantien informieren müssen“, schreibt jetzt etwa die Arbeiterkammer (AK) Niederösterreich. So soll man die eigenen Rechte besser kennen und nachhaltigere Kaufentscheidungen treffen können. Dabei gelten die neuen Informationspflichten sowohl beim Einkauf im Geschäft als auch bei online-Bestellungen – und das EU-weit einheitlich, wissen die Experten.
Infos über Garantien und Gewährleistungen muss auffällig sein
Die Infos über Garantien und Gewährleistungen müssen dabei auffällig sichtbar sein, der Kunde muss sie also leicht erkennen können. „Das Label kann zum Beispiel direkt auf der Verpackung stehen, am Warenregal deutlich hervorgehoben sein oder beim online-Einkauf direkt neben dem Bild der Ware erscheinen. Auch unmittelbar vor dem Vertragsabschluss, also beim Bestellbutton, müssen Shops auf die Haltbarkeitsgarantie hinweisen“, so die AK weiter. Bei Produkten mit digitalen Elementen, muss man auch informiert werden, wie lange man kostenlose Software-Updates bekommen.
Umweltfreundliche Liefermöglichkeiten und Reparatur
Ebenfalls informiert werden muss man seit 27. September über umweltfreundliche Liefermöglichkeiten und darüber, inwieweit die Ware reparierbar ist. Die AK dazu: „Dazu gehören etwa Informationen über Einschränkungen bei Reparaturen und darüber, ob Ersatzteile verfügbar sind.“ Ziel ist insgesamt, dass der Bestellvorgang klarer gestaltet ist und niemand etwas unabsichtlich kauft. Dazu muss der Bestell-Button deutlich beschriftet sein – etwa mit „kostenpflichtig bestellen“ – und die wichtigsten Vertragsdaten kurz vor der Bestellung noch einmal klar und deutlich hervorgehoben werden.
Neuer Rücktrittsbutton ab 1. Oktober
Ab 1. Oktober 2026 neu sein wird bei online-Bestellungen zusätzlich zum Rücktrittsrecht noch ein Rücktritts- oder Widerrufsbutton. Dafür muss ein Shop auf der online-Benutzeroberfläche eine Rücktrittsfunktion anbieten, die leicht zu finden und gut sichtbar ist. „Der Button muss zum Beispiel mit ‚Vertrag widerrufen‘ oder einer ähnlich klaren Formulierung beschriftet sein“, heißt es seitens der AK.
Mehrere Änderungen ab Oktober 2026 – auch bei der Rechnung
Österreichweit gibt es mit 1. Oktober 2026 auch noch eine weitere Änderung, die vor allem Rechnungen betrifft. Neben der klassischen Papiervariante ist ab dann auch eine unkomplizierte digitale Übermittlung möglich, berichtet nun etwa das Finanzministerium. Was das jetzt konkret bedeutet, könnt ihr etwa hier nachlesen: „Schluss mit Zettelwirtschaft“: Diese Erleichterung kommt am 1. Oktober. Generell stehen mit Anfang Oktober wieder zahlreiche Änderungen bevor. Alles dazu hier: Neue Regeln ab Oktober 2026: Was sich in Österreich bald verändert.