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Das Bild auf 5min.at zeigt eine Paketübergabe und eine Kassa.
Mit 1. Oktober treten in Österreich gleich mehrere gesetzliche Neuerungen in Kraft, die unterschiedliche Lebensbereiche betreffen.

Oktober bringt neue Regeln: Das alles ändert sich ab heute in Österreich

Der Oktober bringt in Österreich zahlreiche Neuerungen. Von E-Mopeds über Online-Einkäufe und die Paketsteuer bis zu Eltern-Kind-Pass, Studium und Strommarkt: Wir geben erneut einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

von Anja Mandler
4 Minuten Lesezeit(913 Wörter)
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Mit 1. Oktober treten in Österreich gleich mehrere gesetzliche Neuerungen in Kraft, die unterschiedliche Lebensbereiche betreffen. Besonders sichtbar werden die Änderungen im Straßenverkehr: Bestimmte E-Mopeds verschwinden von den Radwegen. Gleichzeitig startet eine neue Paketabgabe für große Versandhändler. Änderungen gibt es aber auch für Familien, Studierende, Konsumenten, Haushalte und Unternehmen.

E-Mopeds müssen runter vom Radweg

Eine der auffälligsten Neuerungen betrifft sogenannte E-Mopeds. Seit 1. Oktober werden diese nicht mehr wie Fahrräder behandelt, sondern als zweirädrige Kleinkrafträder eingestuft. Damit ist das Fahren auf Radwegen nicht mehr erlaubt – E-Mopeds müssen auf die Fahrbahn. Gleichzeitig gelten weitere Vorschriften: Die Fahrzeuge benötigen eine Zulassung und ein Kennzeichen, zudem bestehen Versicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht. Mit der Neuregelung reagiert der Gesetzgeber unter anderem auf die Verkehrssicherheit und die zunehmende Nutzung dieser Fahrzeuge.

Zwei Euro Paketsteuer bei großen Anbietern

Auch beim Onlinehandel gibt es seit Oktober eine wesentliche Änderung. Für bestimmte Pakete, die innerhalb Österreichs zugestellt werden, wird eine Abgabe von zwei Euro fällig. Die Steuer richtet sich allerdings nicht unmittelbar an die Empfänger der Pakete. Betroffen sind Versandhändler, Plattformen und elektronische Marktplätze, deren Umsatz im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten hat. Alternativ ist eine Entrichtung pro Bestellung vorgesehen. Bemerkenswert: Die Abgabe fällt auch dann an, wenn ein Paket später retourniert wird. Die Paketsteuer soll einen Teil der Kosten aus der Umsatzsteuersenkung für ausgewählte Grundnahrungsmittel gegenfinanzieren.

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Eltern-Kind-Pass wird erweitert

Für werdende Eltern bringt der Oktober ebenfalls Neuerungen. Zwar verzögert sich der ursprünglich für Oktober geplante Vollbetrieb des elektronischen Eltern-Kind-Passes erneut um ein Jahr, das Untersuchungsprogramm wird dennoch bereits erweitert. Neu vorgesehen sind unter anderem eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung gegen Ende der Schwangerschaft und eine zweite freiwillige Hebammenberatung. Hinzu kommt ein Gesundheitsgespräch, bei dem auch psychische und sozioökonomische Belastungen thematisiert werden können.Eine Elternberatung soll außerdem Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung sowie arbeitsrechtliche und finanzielle Themen abdecken. Bis zur vollständigen Digitalisierung werden die zusätzlichen Untersuchungen in einem eigenen Zusatzheft festgehalten.

Neue Psychotherapie-Ausbildung startet

Auch an Österreichs Hochschulen tut sich einiges. Mit dem Wintersemester startet der neu organisierte zweite Abschnitt der Psychotherapie-Ausbildung als eigenständiges Masterstudium. Das viersemestrige Studium wird an Universitäten und Fachhochschulen angeboten. Österreichweit sind jährlich insgesamt 500 Studienplätze an Standorten in Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Krems, Linz, Salzburg und Wien vorgesehen. Die neue Psychotherapie-Ausbildung besteht künftig aus drei Stufen: einem einschlägigen Bachelorstudium, dem Masterstudium Psychotherapie und einer anschließenden postgradualen fachlichen Spezialisierung.

Lehramtsstudium wird kürzer

Eine weitere Änderung betrifft angehende Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarstufe. Mit dem Studienjahr 2026/27 wird die Ausbildung um ein Jahr verkürzt. Künftig sind drei Jahre für das Bachelorstudium und zwei Jahre für das Masterstudium vorgesehen. Gleichzeitig sollen die Studienpläne praxisnäher gestaltet und zusätzliche berufsbegleitende Elemente geschaffen werden.

Neuer Widerrufbutton für Online-Verträge

Auch Konsumenten sollen von neuen Regeln profitieren. Bei online abgeschlossenen Verträgen muss künftig eine elektronische Möglichkeit zum Rücktritt angeboten werden. Dafür ist ein sogenannter „Widerrufbutton“ vorgesehen. Änderungen gibt es außerdem bei online oder telefonisch abgeschlossenen Finanzdienstleistungen, beispielsweise Bank-, Kredit-, Zahlungs- oder Versicherungsverträgen. Erweiterte Informationspflichten sollen dafür sorgen, dass Kunden vor Vertragsabschluss besser über das jeweilige Finanzprodukt informiert werden.

Reparieren statt Wegwerfen soll attraktiver werden

Neue Vorgaben sollen zudem die Reparatur bestimmter Produkte fördern. Hersteller etwa von Smartphones oder Waschmaschinen werden grundsätzlich dazu verpflichtet, Reparaturen anzubieten. Betriebe können Kunden außerdem ein standardisiertes europäisches Formular mit Informationen über Reparatur, Kosten, Dauer und mögliche Ersatzgeräte anbieten. Dadurch sollen Angebote leichter vergleichbar werden. Entscheidet sich ein Kunde während der Gewährleistungsfrist für eine Reparatur anstelle eines Austausches eines mangelhaften Produkts, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr.

Neue Möglichkeiten bei selbst erzeugtem Strom

Neuerungen gibt es auch auf dem Strommarkt. Ab Oktober werden weitere Teile des sogenannten Günstiger-Strom-Gesetzes wirksam. Haushalte, Gemeinden und Unternehmen können als „aktive Kunden“ selbst produzierten Strom verbrauchen, speichern und verkaufen. Auch die Möglichkeiten von Energiegemeinschaften werden erweitert. Dabei geht es unter anderem darum, Strom dezentral zu erzeugen, gemeinsam zu nutzen oder Überschüsse zu vermarkten.

Digitaler Kassenzettel wird einfacher

Beim Bezahlen im Geschäft könnte künftig häufiger der digitale statt der ausgedruckte Kassenzettel angeboten werden. Ab Oktober können Unternehmen ihre Belegpflicht einfacher elektronisch erfüllen. Der Beleg kann unmittelbar nach der Bezahlung beispielsweise per E-Mail oder App beziehungsweise über eine Bildschirmanzeige bereitgestellt werden. Wer weiterhin einen klassischen Papierbeleg möchte, hat allerdings auch künftig Anspruch darauf. Dieser muss spätestens bis zum Geschäftsschluss ausgestellt werden können. Eine ursprünglich ebenfalls geplante Beleglotterie kommt hingegen nicht. Sie wurde bereits im Mai vom Finanzministerium abgesagt.

Spritpreisbremse feiert Comeback

Für Autofahrer bringt der Herbst schließlich noch eine weitere Änderung: Die sogenannte Spritpreisbremse kehrt in erweiterter Form zurück. Vorgesehen ist dabei auch eine Begrenzung der Margen. Nach den zugrunde liegenden Angaben sollen Benzin und Diesel dadurch in den kommenden beiden Monaten um rund zwölf Cent günstiger werden. Die entsprechenden Weichen wurden in einer kurzfristig angesetzten Sondersitzung gestellt. Damit reicht das Paket der Oktober-Neuerungen von unmittelbar sichtbaren Veränderungen im Straßenverkehr bis zu neuen Regeln, die sich erst beim nächsten Online-Vertrag, einer Reparatur, dem Kassenzettel oder der eigenen Stromproduktion bemerkbar machen.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 01.10.2026 um 10:54 Uhr aktualisiert
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