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/ ©Fotomontage: Canva
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt eine Pensionistin, die in die Ferne schaut und eine Hand voll Geld.
Wer nach dem gesetzlichen Regelpensionsalter weiterarbeitet, muss künftig keine eigenen Beiträge zur Pensionsversicherung mehr bezahlen.

Pensionisten sparen ab 2027 doppelt: Diese Abgabe fällt jetzt weg

1.600 Euro Job-Einkommen zusätzlich zur Pension können ab 2027 deutlich mehr wert sein als bisher. Denn bei der neuen Aktivpension fällt nicht nur weniger Steuer an, auch bei den Sozialabgaben gibt es eine entscheidende Änderung.

von Leema Mohsenzada-Slaje Auf dem Foto auf www.5min.at sieht man Leema Mohsenzada-Slaje.
3 Minuten Lesezeit(735 Wörter)
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Dass die neue Aktivpension ab 2027 einen Freibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr bringt, ist mittlerweile bekannt, 5 Minuten hat berichtet: Tausende Euro extra: So werden Pensionisten ab 2027 zur Arbeit motiviert. Doch ein zweiter Teil der Reform könnte für arbeitende Pensionisten finanziell mindestens ebenso interessant werden: Wer nach dem gesetzlichen Regelpensionsalter weiterarbeitet, muss künftig keine eigenen Beiträge zur Pensionsversicherung mehr bezahlen. Damit kann bei gleichem Bruttogehalt künftig deutlich mehr netto auf dem Konto landen.

Nicht nur 15.000 Euro Steuerfreibetrag

Ab 1. Jänner 2027 können Personen, die das gesetzliche Regelpensionsalter erreicht haben und weiterhin arbeiten, einen sogenannten Aktivitätsfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt maximal 1.250 Euro pro Monat beziehungsweise 15.000 Euro im Jahr. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Auszahlung von 15.000 Euro: Der Betrag reduziert die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Wie hoch die tatsächliche Steuerersparnis ausfällt, hängt deshalb vom individuellen Einkommen ab. Parallel dazu greift die Entlastung bei der Sozialversicherung. Beschäftigte im Pensionsalter müssen künftig keine eigenen Pensionsversicherungsbeiträge mehr zahlen. Nach Berechnungen entspricht die Ersparnis bei unselbstständig Beschäftigten 10,25 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Selbstständigen rund acht Prozent. Wer seine Pension noch gar nicht bezieht, sondern den Pensionsantritt aufschiebt, profitiert ebenfalls von einer Entlastung, allerdings in geringerem Ausmaß, weil für diese Gruppe schon bisher ein reduzierter Beitragssatz gilt.

3.800 Euro brutto, aber völlig unterschiedliches Netto

Wie groß der Unterschied ausfallen kann, zeigt eine angeführte Beispielrechnung der Grünen. Verglichen werden zwei Personen mit jeweils 3.800 Euro brutto im Monat. Ein 64-jähriger Angestellter erhält demnach derzeit rund 2.693 Euro netto. Ein Pensionist kommt in dem Beispiel auf insgesamt ebenfalls 3.800 Euro brutto, zusammengesetzt aus 2.200 Euro Pension und 1.600 Euro Arbeitseinkommen. Ihm bleiben derzeit rund 2.814 Euro netto. Mit der neuen Begünstigung verändert sich die Rechnung deutlich: Der arbeitende Pensionist würde dem Beispiel zufolge künftig auf rund 3.300 Euro netto kommen. Das wären ungefähr 500 Euro mehr als bisher. Der 64-jährige Beschäftigte mit demselben gesamten Bruttoeinkommen erhält diese Begünstigung hingegen nicht. Die Berechnung stammt von den Grünen und ist Teil ihrer Kritik am Modell, sie ist daher als politisches Rechenbeispiel und nicht als allgemeingültige Netto-Prognose für jeden Einzelfall zu verstehen.

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Rund 90.000 Menschen könnten bereits infrage kommen

Begünstigt werden grundsätzlich zwei Gruppen: Menschen, die nach Erreichen des Regelpensionsalters ihre Pension aufschieben und weiterarbeiten, sowie Personen, die bereits eine Alterspension beziehen und daneben erwerbstätig bleiben. Auch Selbstständige können den Freibetrag nutzen. Für Pensionisten, die neben ihrer Pension arbeiten, gelten allerdings zusätzliche Voraussetzungen. Männer benötigen grundsätzlich mindestens 480 Versicherungsmonate beziehungsweise 40 Jahre. Für Frauen sind es 2027 zunächst 408 Monate beziehungsweise 34 Jahre. Bis 2033 steigt diese Grenze schrittweise ebenfalls auf 40 Jahre. Nach Angaben des Sozialministeriums gibt es derzeit rund 20.000 Menschen, die ihren Pensionsantritt aufschieben, und etwa 70.000 Pensionisten, die weiterhin arbeiten. Rund 40.000 der arbeitenden Pensionisten sind demnach selbstständig.

Hunderte Millionen Euro für die Aktivpension

Die Entlastung hat allerdings ihren Preis. Im Budget waren für die Aktivpension für 2027 338 Millionen Euro vorgesehen. Wie hoch die tatsächlichen Kosten ausfallen, hängt davon ab, wie viele Menschen die Begünstigung letztlich nutzen. Genau darüber wurde politisch kontrovers diskutiert. Grünen-Sozialsprecher Markus Koza kritisiert mögliche Mitnahmeeffekte: Seiner Argumentation zufolge könnten auch Menschen profitieren, die ohnehin nach dem Pensionsalter weitergearbeitet hätten. NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser argumentierte hingegen, dass die notwendigen Versicherungsjahre einen zusätzlichen Anreiz schaffen sollen, länger im Erwerbsleben zu bleiben. Auch aus der Rechtswissenschaft gibt es Kritik. Die Finanzrechtlerin Sabine Kirchmayr-Schliesselberger äußerte verfassungsrechtliche Bedenken, weil Erwerbseinkommen abhängig vom Alter unterschiedlich behandelt werde. Ob diese Bedenken tatsächlich zu einem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof führen und wie dieser entscheiden würde, ist offen.

Geld kommt nicht automatisch

Für Betroffene gibt es noch einen wichtigen Punkt: Der Aktivitätsfreibetrag wird nicht automatisch berücksichtigt. Arbeitnehmer können ihn bereits über die laufende Lohnverrechnung beim Arbeitgeber beantragen. Dafür ist laut Finanzministerium das Formular E35 beziehungsweise eine elektronische Erklärung vorgesehen. Unter anderem können Nachweise über Versicherungszeiten oder den Pensionsanspruch notwendig sein. Wer selbstständig arbeitet, beantragt den Freibetrag über die Steuererklärung. Damit steht fest: Ab 2027 geht es für arbeitende Pensionisten nicht nur um einen Steuerfreibetrag. Die Kombination aus Steuer- und Sozialversicherungsentlastung kann den Unterschied auf dem Konto deutlich größer machen.

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