Skip to content
/ ©Google Streetview
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt das Landesgericht Salzburg.
Zwei Salzburger Traditionsbetriebe streiten vor Gericht um die Erfindung und das Recht am Namen der Mozartkugel.

Das „Original“: Wer erfand die echte Mozartkugel wirklich?

Süßer Rechtsstreit mit bitterem Beigeschmack: In Salzburg tobt ein erbitterter Kampf um das Recht am „Original“.

von Nadia Alina Gressl Bild auf 5min.at zeigt Nadia Alina Gressl
1 Minute Lesezeit(204 Wörter)
Wählen Sie 5min.at als bevorzugte Google-Quelle

In Salzburg fliegen die (Süßwaren-)Fetzen: Zwischen den bekannten Traditions-Konditoreien Fürst und Holzermayr ist ein handfester Streit um die Herkunft und Vermarktung der Mozartkugel entbrannt. Bisher galt die historische Erzählung, dass der Konditor Paul Fürst die Praline im Jahr 1890 erfunden hat. Ein neu aufgetauchtes Inserat aus dem Jahr 1881 deutet jedoch darauf hin, dass ein Vorgängerbetrieb von Holzermayr die Kugeln schon früher verkauft haben könnte.

Vor Gericht – einstweilige Verfügung

Wie mehrere Medien berichten, hat das Landesgericht Salzburg eine einstweilige Verfügung gegen die Konditorei Fürst erlassen. Die Konditorei darf daher vorläufig nicht mehr den Eindruck erwecken, dass nur ihre Produkte als „Original“-Mozartkugeln bezeichnet werden dürfen. Das Gericht bezog sich dabei auf ein OGH-Urteil aus dem Jahr 1996 – dieses begründe kein exklusives Werberecht für Fürst. Die bisherige Darstellung von Fürst könnte Konsumenten irreführen, so das Gericht.

Das Hauptverfahren läuft noch

Erst Anfang des Jahres 2026 konnte Fürst noch einen Teilerfolg verbuchen: Holzermayr wurde damals untersagt, mit dem Slogan „Originalrezept von 1880“ zu werben, da der Nachweis dafür fehlte. Das eigentliche Hauptverfahren ist noch im Gange, das berichtet Die Presse.

Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.
Mehr Interessantes