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Das Bild auf 5min.at zeigt die Stadt Salzburg.
In der Stadt Salzburg sollen künftig höhere Strafen gelten.

Bis zu 1.000 Euro: Stadt Salzburg will diese Strafen deutlich erhöhen

Diese Woche wurde die Erhöhung der der Strafen von ortspolizeilichen Verordnungen in Salzburg im Stadtsenat beschlossen. Wiederholungstäter müssen künftig bis zu 1.000 statt wie bisher bis zu 218 Euro blechen.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
1 Minute Lesezeit(136 Wörter)
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SPÖ, ÖVP und FPÖ stimmten für diese Änderung, KPÖ und BL waren dagegen, so die Stadt in einer Aussendung. Auslöser dafür war das bestehende Taubenfütterungsverbot. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung mache man nicht nur den Vollzug effizienter, man würde sich auch an andere Landeshauptstädte angleichen. In Graz etwa betragen die Strafen für Wiederholungstäter etwa bis zu 1.000 Euro, in Innsbruck sind es sogar bis zu 2.000 Euro, heißt es im Amtsbericht der MA1.

Strafen-Erhöhung: Welche Verordnungen betroffen wären

Die mögliche Erhöhung betrifft alle acht bisherigen ortspolizeilichen Verordnungen der Stadt. Welche das sind, erfahrt ihr in der folgenden Infobox. Das Stadtrecht muss dafür jedenfalls noch vom Landesgesetzgeber novelliert werden, so die Stadt abschließend.

Diese ortspolizeilichen Verordnungen betrifft die mögliche Erhöhung:

  • sanitätspolizeiliche Verordnung
  • Hangschutzverordnung
  • Auftaumittelverordnung
  • Verhinderung der Verunreinigung von Kinderspielplätzen durch Hundekot
  • Hundekotbeseitigung
  • Verbot des Fütterns von Wildvögeln an stehenden Gewässern und wildlebenden Straßentauben
  • Verwendung von bestimmten Gartengeräten
  • Teppichklopfen
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