Gilt sogar für Grablichter: Stadt Salzburg erlässt Waldbrandverordnung
Bisher galt das Verbot nur in den Bezirken, ab Donnerstag zieht die Stadt Salzburg nach: Im gesamten Bundesland ist offenes Feuer im Wald oder am Waldrand jetzt tabu.
Offenes Feuer ist ab Donnerstag im ganzen Bundesland Salzburg verboten. Das gilt nicht nur für Grillstellen, sondern unter anderem auch auf Friedhöfen und Campingplätzen in Waldnähe – überall dort, wo eine Gefährdung von Waldflächen entstehen könnte. Da viele Naturflächen gesetzlich rasch als Wald eingestuft werden, ist der Anwendungsbereich groß: Mehr als 57 Prozent des Bundeslandes, über 357.000 Hektar, sowie ein Sechstel der Fläche der Landeshauptstadt gelten als Waldgebiet.
Selbst Grablichter in Waldnähe sind tabu
Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung schrumpfen die Orte, an denen noch Feuer gemacht werden darf, drastisch. Ab Donnerstag sind jegliches Feuermachen und Rauchen im Wald sowie im Gefährdungsumfeld strengstens tabu, das gilt selbst für Grablichter. „Das Verbot umfasst auch Lagerfeuer, Grillstellen und das Achtlose Wegwerfen von Zigaretten“, betont der Salzburger Bezirksförster Christian Neureiter gegenüber dem ORF Sazburg. Greifen würde die Verordnung bereits ab einer Fläche von 1.000 Quadratmetern.
Bei Missachtung drohen Strafen von bis zu 7.300 Euro
Mit dem Nachziehen der Stadt Salzburg gilt die Waldbrandschutzverordnung ab Donnerstag landesweit. Ziel der Maßnahme ist es, Waldbrände während der bevorstehenden Hitzeperiode zu verhindern. Die Missachtung der Vorschriften ist kein Kavaliersdelikt: Es drohen Strafen von bis zu 7.300 Euro oder vier Wochen Freiheitsentzug.