Elektriker-Lehrling verlässt Unternehmen, bekommt 2.500 Euro
Ein Salzburger Elektriker-Lehrling hat sein Lehrverhältnis einvernehmlich auflösen lassen und wollte danach noch seine Endabrechnung überprüfen. Dafür ging er zur Arbeiterkammer (AK) - und das zurecht.
Den Arbeiterkammer-Experten ist nämlich schnell aufgefallen: Für 4,5 Wochen offenen Urlaub war keine Ersatzleistung ausbezahlt worden. Genau das ist bei der Beendigung eines Arbeits- oder Lehrverhältnisses aber Pflicht, sofern Urlaub übrig ist. „Das gilt auch für Lehrlinge“, schreibt die AK auf Facebook. Die Experten intervenierten anschließend beim Arbeitgeber und hatten damit Erfolg. Der junge Mann bekam die ihm zustehende Urlaubsersatzleistung nachbezahlt. Insgesamt macht das immerhin 2.500 Euro netto aus.
„Nicht immer alles so, wie es sein sollte…“
Der Fall würde jedenfalls zeigen, „wie wichtig es ist, die eigene Endabrechnung genau zu prüfen und seine Rechte zu kennen“, so die AK weiter. Und abschließend: „Denn gerade beim Start ins Berufsleben ist nicht immer alles so, wie es sein sollte.“