Bierdose im Rucksack versteckt: Lkw-Lenker mit 2,06 Promille gestoppt
Gleich mehrere Verkehrskontrollen beschäftigten die Polizei in Salzburg. Ein Lkw-Lenker hatte 2,06 Promille, ein weiterer Fahrer stand laut Polizei unter THC-Einfluss.
Bei Verkehrskontrollen am 22. September zog die Polizei in Salzburg mehrere beeinträchtigte beziehungsweise nicht fahrberechtigte Lenker aus dem Verkehr. Besonders auffällig war ein 31-jähriger Lkw-Fahrer in St. Gilgen. Seine Fahrweise war zuvor aufgefallen und der Polizei gemeldet worden. Bei der anschließenden Kontrolle soll der 31-jährige Rumäne versucht haben, eine Bierdose aus der Mittelkonsole in seinem Rucksack zu verstecken.
Alkotest zeigt 2,06 Promille
Der anschließende Alkotest lieferte einen deutlichen Wert: 2,06 Promille. Dem Mann wurde der Führerschein vorläufig abgenommen, außerdem untersagte ihm die Polizei die Weiterfahrt. Nur wenig später wurde eine Verkehrsstreife auf der Tauernautobahn auf einen weiteren auffällig fahrenden Klein-Lkw aufmerksam.
THC-Test bei Klein-Lkw-Lenker positiv
Bei dessen 48-jährigem Lenker aus Salzburg verlief der Alkotest zwar negativ, die Beamten stellten laut Polizei jedoch Merkmale einer Beeinträchtigung fest. Ein daraufhin durchgeführter Suchtmitteltest reagierte positiv auf THC. Eine anschließende ärztliche Untersuchung bestätigte laut Polizei die Fahruntauglichkeit. Auch dem 48-Jährigen wurde der Führerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.
110 Anzeigen bei Schwerpunktkontrolle
Ebenfalls am 22. September führte die Polizei gemeinsam mit der Kfz-Prüfstelle des Landes Salzburg auf der Lamprechtshausener Bundesstraße in Anthering umfangreiche Verkehrskontrollen durch. Die Bilanz: 110 Anzeigen, davon allein 87 wegen Verstößen gegen Sozialvorschriften im Schwerverkehr. Bei vier Fahrzeugen – zwei Lkw, einem Auto und einem Anhänger – wurden wegen Gefahr im Verzug die Kennzeichen abgenommen. Als Gründe nennt die Polizei unter anderem mangelhafte beziehungsweise defekte Beleuchtung und defekte Bremsanlagen. Einem syrischen Autofahrer wurde zudem die Weiterfahrt untersagt, weil er laut Polizei keine gültige Lenkberechtigung vorweisen konnte.