Wappen-Anzeige gegen Bohrn Mena: NEOS fordern Aufklärung
Eine Anzeige um 7 Uhr früh, ein Bußgeld und viele offene Fragen: Sebastian Bohrn Mena fühlt sich vom Land Steiermark ungewöhnlich rasch angezeigt. Die NEOS verlangen nun Aufklärung.
Für Sebastian Bohrn Mena kam alles überraschend schnell. „Im Dezember 2025 hat das Land Steiermark innerhalb von wenigen Stunden und um 7 Uhr morgens eine Anzeige gegen mich erstattet“, schildert der Publizist. Der Vorwurf: Er habe das steirische Landeswappen unrechtmäßig zur Bebilderung eines publizistischen Beitrags verwendet. In dem Artikel berichtete er über die strafrechtliche Verurteilung einer steirischen FPÖ-Mandatarin. Die Folge war eine Strafverfügung über 220 Euro. Auffällig sei laut Bohrn Mena nicht nur der frühe Zeitpunkt, sondern auch die Geschwindigkeit des Verfahrens. 5 Minuten berichtete damals: Land Steiermark zeigt Sebastian Bohrn Mena wegen Wappen-Nutzung an.
Zweifel an der rechtlichen Grundlage
Bohrn Mena hält die Anzeige für nicht gerechtfertigt. Seiner Darstellung nach diente das Wappen ausschließlich der Illustration eines Berichts über ein steirisches Tagesereignis. Genau das sei gesetzlich gedeckt. Auch verfassungsrechtliche Aspekte wie die Meinungs- und Pressefreiheit werden von ihm ins Treffen geführt. Für ihn stellt sich daher die Frage, warum es überhaupt zu einer Anzeige kam und warum ohne Vorwarnung oder Hinweis.
NEOS bringen Anfrage im Landtag ein
Diese Fragen beschäftigen nun auch die Politik. Die steirischen NEOS haben Ende Jänner 2026 eine schriftliche Anfrage mit 19 Fragen im Landtag eingebracht (Anfrage liegt der Redaktion vor). Sie richtet sich direkt an Landeshauptmann Mario Kunasek. Im Zentrum steht der von den NEOS geäußerte Verdacht von ‚auffälligen Zufällen‘ und möglicher politischer Einflussnahme. Geklärt werden soll unter anderem, nach welchen Kriterien Anzeigen wegen der Verwendung von Landessymbolen erstattet werden und wer daran beteiligt ist.
Zusammenhang mit FPÖ-Klagen?
Bohrn Mena sieht einen möglichen Zusammenhang mit laufenden Verfahren: „Da stellt sich einigen Menschen nun die Frage, ob das mit dem Umstand zu tun haben könnte, dass wir gerade gegen die FPÖ-Steiermark, gegen mehrere FPÖ-Funktionäre, darunter auch ein enger Mitarbeiter aus dem Büro von LH Kunasek, sowie den FPÖ-nahen Blogger Gerald Grosz vor Gericht ziehen?“ Auch er selbst formuliert es deutlich: „Da wirkt es auIällig zufällig, wenn sonst eher behäbige Behörden im Rekordtempo um 7 Uhr morgens tätig werden.“
Gerichtstermine und offene Antworten
Die Beantwortung der NEOS-Anfrage muss bis Ende März 2026 erfolgen. Schon davor, am 24. Februar 2026, wird Sebastian Bohrn Mena gleich dreimal als Kläger am Landesgericht für Strafsachen Graz auftreten. Es geht dabei um Verfahren wegen Hass im Netz, in die auch FPÖ-Politiker und Gerald Grosz involviert sind. Bohrn Mena sagt dazu: „Ich bin froh und dankbar, dass die NEOS in der Steiermark sich der politischen Aufklärung dieser Causa widmen.“