Steirisches Gasthaus zahlte Lohn bar – schwerer Verstoß aufgedeckt
Bar ausbezahlt, kein Lohnzettel, falsch gemeldet: In einem steirischen Gasthaus wurden zwei Küchenmitarbeiter monatelang nicht korrekt angestellt. Erst der Gang zur Arbeiterkammer brachte Klarheit und Nachzahlungen.
Zwei Beschäftigte arbeiteten mehrere Monate in der Küche eines steirischen Gasthauses. Für ihre Arbeit bekamen sie jeweils 2.100 Euro netto pro Monat bar auf die Hand. Abzüge gab es keine, eine monatliche Lohnabrechnung ebenfalls nicht. Was auf den ersten Blick gut klingt, entpuppte sich später als großes Problem.
Dienstende brachte Zweifel
Nach fünf Monaten endete das Dienstverhältnis. Erst danach wollten die beiden ihre Bezahlung überprüfen lassen und wandten sich an die Arbeiterkammer Steiermark. Dort ließ man die Lohn- und Versicherungsdaten kontrollieren. Dabei zeigte sich rasch: Mit der Anmeldung bei der Sozialversicherung stimmte etwas nicht. Die Überprüfung ergab, dass beide Beschäftigten lediglich als geringfügig beschäftigt gemeldet waren. Der Wirt hatte weder die korrekte Lohnsteuer bezahlt noch die vollen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt. Auch die Beiträge für die Abfertigung fehlten vollständig. Für die Betroffenen hatte das direkte Folgen bei Pension und Arbeitslosengeld.
AK: „Da sollten die Alarmglocken läuten“
Nach dem Einschreiten der Arbeiterkammer musste der Unternehmer reagieren. Insgesamt zahlte er 6.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nach. Für die beiden Beschäftigten brachte das fünf zusätzliche Beitragsmonate für die Pension und erstmals auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Arbeiterkammer Steiermark warnt dazu klar: „Laut Vertrag nur Nettolohn & dann auch noch Bar auf die Hand? Da sollten die Alarmglocken läuten!“