Neuer Strafkatalog: So viel kosten Vergehen jetzt in der Steiermark
Mit 1. März gilt landesweit ein neuer Strafkatalog. Ob nicht angeleinter Hund, Lärmstörung oder Anstandsverletzung, die Strafhöhe ist nun in allen 13 Bezirken gleich. Die Landesregierung will damit mehr Transparenz schaffen.
Bisher konnten bestimmte Verwaltungsübertretungen je nach Bezirk unterschiedlich geahndet werden. Damit ist jetzt Schluss. Die „Steiermärkische Organstrafverfügungsverordnung“, beschlossen im Dezember des vergangenen Jahres, sorgt ab heute, dem 1. März, für einheitliche Beträge im ganzen Bundesland.
Das kosten Hund ohne Leine
Konkret heißt das: Wer seinen Hund ohne Leine laufen lässt, den öffentlichen Anstand verletzt, andere Personen an öffentlichen Orten belästigt, unerlaubt bettelt oder durch Lärm stört, zahlt künftig 35 Euro, unabhängig davon, ob der Vorfall in Graz, Liezen oder Leibnitz passiert. Die neue Regelung betrifft mehrere Rechtsbereiche und soll Verwaltungsabläufe vereinfachen. Ziel sei es, vergleichbare Delikte auch vergleichbar zu bestrafen.
Klare Tarife auch für Jugendliche und Parksünder
Auch im Jugendgesetz wurden die Organstrafen präzisiert. Verletzen Erziehungsberechtigte ihre Aufsichtspflicht, werden 50 Euro fällig. Überschreiten Jugendliche die gesetzlichen Ausgehzeiten, zahlen sie selbst 20 Euro, zusätzlich können auch die Erwachsenen belangt werden. Ebenso 20 Euro kostet es, wenn unter 16-Jährige beim Autostoppen erwischt werden. Im Bereich Parkgebühren gilt nun ebenfalls ein einheitlicher Satz: Wer nicht zahlt, muss mit 25 Euro rechnen. Besonders deutlich geregelt sind die Strafen im Nationalpark Gesäuse. Das Hinterlassen von nicht verrottbarem Müll wird mit 70 Euro geahndet, unerlaubtes Drohnenfliegen kostet 90 Euro.
Mehr Klarheit für alle
Mit der neuen Verordnung setzt das Land auf Transparenz. Einheitliche Strafhöhen sollen Missverständnisse vermeiden und für nachvollziehbare Entscheidungen sorgen. Gleichzeitig wird die Verwaltung entlastet, weil Ermessensspielräume bei Standardvergehen reduziert werden. Ab heute gilt also: gleiche Regeln, gleiche Beträge und das steiermarkweit.