Prozessstart heute: Mordete ein Weinbauer kaltblütig?
Ab heute muss sich ein Winzer vor Gericht verantworten. Im Zentrum steht der Tod einer wohlhabenden Pensionistin und die Frage: War es Sterbehilfe oder Mord?
Ein komplexer Fall aus der Steiermark wird nun am Landesgericht St. Pölten verhandelt. Angeklagt ist ein 57-jähriger Winzer aus der Südweststeiermark, dem vorgeworfen wird, eine 71-jährige Frau vorsätzlich getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft spricht in der Mordanklage von gezielter Täuschung. Die Verhandlung vor einem Geschworenengericht ist auf mehrere Tage angesetzt. Start ist heute am Donnerstag, 9. April 2026 und ist für vier Tage (bis 14. April) anberaumt. Mitte April soll es ein Urteil geben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Frau starb an tödlicher Dosis eines Schlafmittels
Laut Anklage soll der Steirer, er sitzt aktuell in Untersuchungshaft, der vermögenden Witwe, zu der er eine enge Beziehung gehabt haben soll, eine tödliche Überdosis eines Schlafmittels verabreicht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tat als Sterbehilfe getarnt wurde, tatsächlich aber ein finanzielles Motiv dahinterstand.
Statt Magenschutz-Kur, Schlafmittel verabreicht?
Als Motiv werden Schulden in Millionenhöhe vermutet. Der Winzer soll das tödliche Medikament Natrium-Pentobarbital in Flüssigkeit aufgelöst und der Frau bereitgestellt haben. Sie trank es in der Annahme, dass es sich um eine Magenschutz-Kurz handelt. Die Frau verstarb am 7. März 2025 nach der Einnahme in St. Pölten und kurz darauf wurden Ermittlungen eingeleitet. Belastet wird der Angeklagte unter anderem durch Aussagen aus dem Umfeld der Verstorbenen. So soll ein Pfleger angegeben haben, dass die Frau mehrfach geäußert habe, nicht sterben zu wollen.
Mord oder Sterbehilfe?
Der Beschuldigte weist die Vorwürfe zurück. Seine Verteidigung argumentiert, es habe sich um rechtlich zulässige Sterbehilfe gehandelt. Die Frau sei nach einem Schlaganfall schwer beeinträchtigt gewesen und habe entsprechende Schritte eingeleitet. Zudem habe es kein finanzielles Motiv gegeben, da der Mann bereits zuvor als Erbe eingesetzt worden sei. Die verstorbene Witwe übertrug ihm vorher bereits Immobilien. Neben dem Tötungsdelikt wird dem 58-Jährigen auch versuchter Versicherungsbetrug vorgeworfen. Dabei soll es um einen fingierten Schaden im Zusammenhang mit Fahrzeugen gehen. Ein weiteres Verfahren gegen eine mutmaßliche Beteiligte läuft getrennt. Es gilt die Unschuldsvermutung.