Nach Gesetzesänderung: Zahl geringfügig Beschäftigter stark gesunken
Seit Jahresbeginn ist die Zahl geringfügig Beschäftigter beim AMS stark gesunken. In der Steiermark ging der Bestand seit Dezember 2025 um rund 65 Prozent zurück - eine Folge der neuen gesetzlichen Regelung.
Mit 1. Jänner 2026 trat eine gesetzliche Änderung in Kraft, die die Kombination aus geringfügiger Beschäftigung und gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beendet hat. Die Auswirkungen zeigen sich nun auch in den aktuellen Zahlen des AMS.
Deutlicher Rückgang in der Steiermark
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren in der Steiermark noch 3.259 Personen mit geringfügiger Beschäftigung beim AMS vorgemerkt. Ende März 2026 lag diese Zahl bei 1.156 Personen. Das entspricht einem Rückgang von rund 65 Prozent. Auch österreichweit zeigt sich ein ähnliches Bild: Die Zahl sank von fast 26.000 Personen Ende Dezember 2025 auf rund 9.000 Ende März 2026. Damit ging der Bestand um etwa zwei Drittel zurück.
Gesetzesänderung war ausschlaggebend
Laut AMS war dieser Rückgang erwartet worden. Ziel der neuen Regelung sei es, die Verfügbarkeit für vollversicherte und existenzsichernde Beschäftigungen zu stärken. Karl-Heinz Snobe, Landesgeschäftsführer des AMS Steiermark, erklärt dazu: „Durch den Entfall der Kombination aus geringfügiger Beschäftigung und gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe steigt der Anreiz, ein vollversichertes Dienstverhältnis aufzunehmen.“
Mehr vollversicherte Stellen
Gleichzeitig beobachtet das AMS auch Veränderungen am Arbeitsmarkt. „Gleichzeitig ist zu beobachten, dass Arbeitgeber verstärkt vollversicherte Stellen anbieten. Diese Entwicklung stärkt die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt, erhöht die soziale Absicher