Nach der Geburt kam die Rechnung: Familie sollte fast 29.000 Euro zahlen
Die Freude über die Geburt ihres Sohnes war groß. Doch kurz nach der Entlassung aus dem Krankenhaus folgte für eine Familie aus dem Bezirk Weiz der Schock: Rechnungen über insgesamt 28.700 Euro landeten im Postkasten.
Die Geburt eines Kindes zählt für viele Familien zu den schönsten Momenten ihres Lebens. Für einen Vater aus dem Bezirk Weiz wurde die Freude über seinen neugeborenen Sohn jedoch von einer existenziellen Sorge überschattet. Nur wenige Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erhielt er gleich zwei Rechnungen, wie die Arbeiterkammer Steiermark berichtet. Die erste betraf den Krankenhausaufenthalt der Mutter und belief sich auf rund 6.400 Euro. Die zweite Rechnung hatte es noch mehr in sich: Für die medizinische Versorgung des Neugeborenen wurden weitere 22.300 Euro verlangt.
Versicherung nicht anerkannt
Hintergrund der hohen Forderungen war ein Problem bei der Krankenversicherung. Die Österreichische Gesundheitskasse erkannte die Mitversicherung von Mutter und Kind zunächst nicht an. Für die Familie bedeutete das plötzlich eine finanzielle Belastung von insgesamt 28.700 Euro. Der Vater wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer Weiz.
Erster Erfolg, aber das größere Problem blieb
Durch die Intervention der Arbeiterkammer konnte die Rechnung für den Krankenhausaufenthalt der Mutter rasch storniert werden. Doch der deutlich höhere Betrag für das Kind blieb weiterhin offen. Die Situation erwies sich als kompliziert. Mutter und Sohn hatten ihren Hauptwohnsitz in Ungarn, gleichzeitig gab es Unstimmigkeiten mit den dortigen Behörden. Dadurch zog sich die Klärung des Versicherungsstatus über einen längeren Zeitraum hin.
Vater musste Raten zahlen
Während die Behörden den Fall prüften, blieb die Forderung bestehen. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sah sich der Vater gezwungen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Insgesamt überwies er bereits rund 4.500 Euro. Dennoch blieb die Unsicherheit groß, ob die Familie am Ende tatsächlich auf den Kosten sitzen bleiben würde.
Happy End nach langem Einsatz
Die Arbeiterkammer ließ nach eigenen Angaben jedoch nicht locker. Schließlich gelang es, eine rückwirkende Familienzugehörigkeit ab dem Tag der Geburt zu erreichen. Damit wurde auch die nachträgliche Mitversicherung des Kindes möglich. Die Folge: Die bereits bezahlten Raten in Höhe von rund 4.500 Euro wurden vollständig zurückerstattet. Gleichzeitig wurde die offene Restforderung von rund 17.800 Euro endgültig gestrichen. Am Ende konnte die Familie aufatmen. Statt einer Gesamtforderung von 28.700 Euro wurden sämtliche Rechnungen storniert beziehungsweise rückerstattet.