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/ ©Land Steiermark/Laimer
Foto auf 5min.at zeigt mehrere Personen in die Kamera lächeln.
Kinder- und Jugendanwaltschaft und steirische Landespolitik fordern gemeinsam mehr Unterstützung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Land Steiermark macht Druck für Kinder mit Förderbedarf

In der Steiermark schlagen Kinder- und Jugendanwaltschaft und alle Landtagsparteien Alarm: Viele Kinder mit besonderem Förderbedarf bekommen an Schulen nicht die Unterstützung, die ihnen zusteht.

von Julia Waldhauser Teamfoto von 5min.at: Julia Waldhauser ist für die Online-Redaktion Graz tätig.
2 Minuten Lesezeit(383 Wörter)
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Der Anteil der Pflichtschüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf liegt derzeit bei 5,6 Prozent. Die Quote, nach der der Bund die Mittel berechnet, liegt aber seit 34 Jahren unverändert bei 2,7 Prozent. Genau hier sieht die steirische Landespolitik ein großes Problem. Denn dadurch stehen den Schulen laut Aussendung nur etwa die Hälfte der nötigen Mittel zur Verfügung. Das trifft Kinder, die etwa Lernschwierigkeiten, körperliche Beeinträchtigungen, ADHS oder eine Diagnose aus dem Autismus-Spektrum haben. Sie haben Anspruch auf zusätzliche Stunden mit entsprechend ausgebildeten Lehrpersonen. In der Praxis könne dieser Anspruch aber vielfach nicht erfüllt werden.

Unterstützung fehlt

Fehlende Lehrerstunden werden oft durch Assistenzstunden ersetzt. Diese können qualifizierte Lehrpersonen aber nicht gleichwertig ersetzen. Die Folge: Kinder bekommen nicht immer jene Förderung, die sie für ihren Schulalltag brauchen. Auch für Schulen und Familien fehlt dadurch Planungssicherheit. Die Bundesregierung plant zwar, die Quote auf 4,5 Prozent anzuheben. Realistisch wäre das laut Aussendung aber frühestens ab dem Finanzausgleich 2029. Für die Steiermark ist das zu spät. Deshalb soll es rasch einen ersten Schritt geben: Die Quote soll zeitnah zumindest auf 3,1 Prozent steigen.

Gemeinsamer Appell

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft richtet gemeinsam mit allen politischen Parteien in der Steiermark ein Forderungsschreiben an die Bundesregierung. Ziel ist eine rasche und verlässliche Finanzierung. Dafür wird auch eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern nach Artikel 15a B-VG vorgeschlagen. Kinder- und Jugendanwältin Denise Schiffrer-Barac betont: „Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung – und damit auf jene Unterstützung, die es für seine individuelle Entwicklung benötigt.“ Fehlen die nötigen Mittel, geraten faire Bildungschancen unter Druck.

Druck auf den Bund

Auch Bildungslandesrat Stefan Hermann (FPÖ) sieht den Bund am Zug. Er sagt: „Den Betreuungsschlüssel für den sonderpädagogischen Förderbedarf, der seit mehr als 30 Jahren unverändert ist, anzuheben, ist eine der dringendsten Aufgaben, die die Bundesregierung aktuell wahrzunehmen hat.“ Unterstützung kommt dabei von FPÖ, ÖVP, SPÖ, Grünen, NEOS und KPÖ. Alle verweisen auf bessere Bildungschancen, mehr Personal und eine Anpassung an die heutige Realität in den Schulen. Die zentrale Botschaft aus der Steiermark: Kinder mit Förderbedarf sollen nicht länger auf notwendige Hilfe warten müssen.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 03.06.2026 um 21:56 Uhr aktualisiert
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