Wie im Film: Gestohlenes Auto nach Verfolgungsjagd in der Steiermark gestoppt
Mit einer gefälschten Zahlungsbestätigung sollen zwei Männer in Slowenien einen Autokauf vorgetäuscht und anschließend das Fahrzeug gestohlen haben. Nach einer spektakulären Verfolgungsjagd endete die Flucht in der Steiermark.
Ein mutmaßlicher Autodiebstahl führte am Donnerstag zu einer grenzüberschreitenden Verfolgung bis in die Weststeiermark. Zwei Männer sollen in Slowenien einen Fahrzeugkauf vorgetäuscht und anschließend mit dem Wagen geflüchtet sein. Nach mehreren missachteten Anhalteversuchen endete die Fahrt in Deutschlandsberg mit einem Unfall und einer Festnahme.
Falsche Identität und gefälschte Überweisung
Laut Polizei sollen die beiden slowenischen Staatsbürger im Alter von 28 und 29 Jahren am Donnerstagnachmittag in Ljubljana Interesse am Kauf eines Kompaktvans gezeigt haben. Gegenüber dem 58-jährigen Fahrzeugbesitzer dürften sie sich mit einer falschen Identität ausgegeben und eine gefälschte Bestätigung über die angebliche Überweisung des Kaufpreises vorgelegt haben. Als der Verkäufer bemerkte, dass sein Fahrzeug verschwunden war, erstattete er Anzeige. Die slowenischen Behörden verständigten daraufhin umgehend die österreichische Polizei.
Gestohlenes Auto auf der A2 entdeckt
Kurze Zeit später wurde der gestohlene Wagen auf der Südautobahn (A2) in Fahrtrichtung Graz gesichtet. Das Fahrzeug verließ die Autobahn bei Steinberg und setzte die Fahrt in Richtung Stainz fort. Mehrere Polizeistreifen versuchten, das Fahrzeug anzuhalten. Der Lenker ignorierte jedoch die Anhaltezeichen und setzte seine Flucht fort. Der Unfall ereignet sich schließlich gegen 22 Uhr im Gemeindegebiet von Deutschlandsberg.
Flucht endet mit Unfall in Stainz
Der 29-jährige Fahrer verlor schließlich die Kontrolle über das Fahrzeug. Das Auto prallte gegen ein Verkehrszeichen und kam zum Stillstand. Beide Insassen wurden bei dem Unfall leicht verletzt. Die Polizei nahm die Tatverdächtigen noch vor Ort fest. Der gestohlene Kompaktvan konnte inzwischen seinem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden. Die Staatsanwaltschaft ordnete an, die beiden Männer auf freiem Fuß anzuzeigen.