Schluss mit freiwillig: Steiermark kürzt Asylleistungen bei Weigerung
Wer in steirischen Unterkünften nicht mithelft oder Jobangebote ausschlägt, muss ab sofort mit Kürzungen rechnen. Das reformierte Grundversorgungsgesetz bringt ab Montag Verschärfungen.
Das steirische Grundversorgungsgesetz wurde reformiert. Die Ende April im Landtag beschlossene Novelle tritt am Montag, dem 15. Juni 2026, voll in Kraft. Laut dem zuständigen Landesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) läutet das Gesetz einen Paradigmenwechsel in der regionalen Asyl- und Migrationspolitik ein.
Arbeitspflicht für ukrainische Vertriebene
Die größte Änderung betrifft Vertriebene aus der Ukraine, die bisher rund 85 Prozent der rund 6.300 grundversorgten Personen im Bundesland ausmachen. Sie müssen dem Land künftig eine Betreuungsvereinbarung mit dem AMS vorlegen und sich nachweislich um Jobs bemühen. Wer Kurse, Bewerbungen oder Arbeitsvermittlungen verweigert, muss mit Leistungskürzungen bis hin zum kompletten Geldstopp rechnen.
Hilfspflicht im Heim und Strafen
Auch für Asylwerber ohne regulären Arbeitsmarktzugang wird es strenger: Hilfstätigkeiten in den Unterkünften sind nicht mehr freiwillig. Wer zweimal die Mitarbeit verweigert, verliert Teile seiner Unterstützung. Zudem wird die Sanktionspraxis verschärft: Bereits wer die Unterkunft unentschuldigt für 24 Stunden verlässt oder Änderungen beim Einkommen nicht binnen drei Tagen meldet, wird sanktioniert. Bei Verstößen gegen die Hausordnung drohen zudem Mindeststrafen.