Chef setzt Kündigungsdatum nachträglich ein: 6.700 Euro für Kellnerin
Eine 20-jährige Kellnerin verletzte sich während ihrer Saisonarbeit auf einer Skihütte. Kurz darauf wurde sie abgemeldet und bekam nicht alle Ansprüche ausbezahlt.
Die 20-Jährige arbeitete als Kellnerin auf einer Skihütte. Ihr Saisonvertrag war bis April befristet. Eine Möglichkeit zur Kündigung war laut Arbeiterkammer Steiermark darin nicht vorgesehen. Anfang Februar verletzte sich die junge Frau und musste in den Krankenstand.
Plötzlich abgemeldet
Nach ihrer Verletzung meldete ihr Chef sie mit dem Vermerk „Zeitablauf“ ab. Dabei hätte ihr Vertrag noch bis April laufen sollen. Zusätzlich waren 66 Überstunden sowie weitere offene Ansprüche nur teilweise bezahlt worden. Die Kellnerin wandte sich deshalb an die Arbeiterkammer Steiermark.
Blanko unterschrieben
Bei der Prüfung des Falls wurde ein entscheidendes Detail sichtbar. Die junge Frau hatte den Vertrag laut Arbeiterkammer als Blankovertrag unterschrieben und das auch dokumentiert. Das Kündigungsdatum soll nachträglich eingesetzt worden sein. Auch die Befristung bis vor den Semesterferien war für die Arbeiterkammer nicht nachvollziehbar.
6.700 Euro erhalten
Die Arbeiterkammer machte den Arbeitgeber auf die offenen Punkte aufmerksam. Danach erhielt die 20-Jährige die noch ausstehenden Zahlungen. „Die junge Frau bekam all ihre offenen Ansprüche von insgesamt 6.700 Euro nachbezahlt!“, so die Arbeiterkammer Steiermark. Damit wurden auch die zuvor nur teilweise bezahlten Ansprüche berücksichtigt.