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Foto auf 5min.at zeigt eine Baustelle und einen Arbeiter.
Ein Maschinenbediener aus Liezen erhält nach einem langen Verfahren 14.000 Euro nachgezahlt und kann bereits mit 57 Jahren Sonderruhegeld beziehen.

Mit 57 Jahren in Pension: Arbeiter erhält 14.000 Euro

Ein Maschinenbediener aus Liezen erhält 14.000 Euro nachgezahlt und kann mit 57 Jahren Sonderruhegeld beziehen. Nach einem negativen Bescheid setzte sich die AK Steiermark vor Gericht für ihn ein.

von Julia Waldhauser Teamfoto von 5min.at: Julia Waldhauser ist für die Online-Redaktion Graz tätig.
1 Minute Lesezeit(227 Wörter)
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27 Jahre arbeitete ein Maschinenbediener aus Liezen laut Arbeiterkammer Steiermark in einem Industriebetrieb. Er war auch nachts im Einsatz und dabei dauerhaft starkem Lärm ausgesetzt. Sein Arbeitgeber habe diese Nachtschwerarbeitszeiten jedoch nicht gemeldet. Auch die dafür vorgesehenen Beiträge seien nicht bezahlt worden. Damit begann ein Verfahren, das für den Arbeiter große Folgen haben sollte.

Negativer Bescheid

Die AK Liezen beantragte zusätzlich zu den bereits anerkannten Schwerarbeitsmonaten auch die Anerkennung der Nachtschwerarbeit. Der erste Bescheid fiel negativ aus. Die Arbeiterkammer verfolgte den Fall dennoch weiter. In ihrer Mitteilung heißt es: „Der erste Bescheid war negativ, aber wir ließen nicht locker.“ Entscheidend wurde schließlich die tatsächliche Lärmbelastung am Arbeitsplatz.

Gutachten bestätigt

Ein Sachverständiger befasste sich mit der Belastung im Industriebetrieb. Laut AK bestätigte er den extremen Lärm, dem der Maschinenbediener ausgesetzt war. Schließlich entschied das Bundesverwaltungsgericht zugunsten des Arbeiters. Die Entscheidung brachte ihm zwei konkrete Vorteile.

Folgen für Kollegen

Die AK Steiermark fasst das Ergebnis so zusammen: „Das Ergebnis: 14.000 Euro Nachzahlung + die Möglichkeit, mit 57 Jahren Sonderruhegeld zu beziehen.“ Der Fall wirkt zudem über den einzelnen Mitarbeiter hinaus. Nach Angaben der AK wurden auch für weitere Kolleginnen und Kollegen aus dem Betrieb die Nachtschwerarbeitsbeiträge nachgezahlt. Damit profitieren auch sie vom Einsatz der Arbeiterkammer.

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